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Aus der Verlagsmeldung: „Am 11.9.2019 berichtete die Süddeutsche Zeitung über den ersten Strafprozess in den Niederlanden seit der Legalisierung der Sterbehilfe im Jahr 2002. Ein Gericht in Den Haag sprach eine Ärztin frei, die 2016 einer 74-jährigen, an Alzheimer-Demenz leidenden Frau eine tödliche Injektion verabreicht hatte. Kurz nach der Diagnosestellung hatte die Patientin eine Patientenverfügung erstellt, in der sie um Sterbehilfe bat. Die in dem Pflegeheim arbeitende Ärztin entschloss sich schließlich nach Beratung mit den Angehörigen, den Wunsch der Patientin zu erfüllen. Ohne Wissen der Patientin, aber mit Kenntnis der Angehörigen, verabreichte sie ein Sedativum mit dem Kaffee, bei der anschließenden Injektion wurde die Patientin von den Angehörigen gehalten. Das Gericht urteilte, dass das Vorgehen angemessen gewesen sei, die Sterbehilfe sei so sanft wie möglich durchgeführt worden. Auch die Notwendigkeit eines nochmaligen Gesprächs mit der einwilligungsunfähigen Patientin wurde verneint.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Zunächst sollten einige begriffliche Zuordnungen geklärt werden, über die manchmal Unklarheit herrscht. Dies führt manchmal dazu, dass Diskussionen das Thema nicht richtig treffen. Zumindest im Sinne des deutschen Rechts handelt es sich hier nicht um aktive oder passive Sterbehilfe, weil die Patientin sich nicht in einem Sterbeprozess befand. Es handelt sich auch nicht um Beihilfe zum Suizid, weil die Patientin keine Suizidhandlung unternommen hat, sondern getötet wurde. Es handelt sich auch keinesfalls um Mord, weil Mord an spezifische Mordmerkmale wie zum Beispiel „niedrige Beweggründe“ geknüpft ist (dies ist allerdings eine Besonderheit des deutschen Strafrechts, die auch unter Juristen immer wieder kritisch diskutiert wird). Es handelt sich am ehesten um eine Tötung auf Verlangen, wobei dieses Verlangen aber zum Zeitpunkt der Tötung nicht vorlag, sondern zu einem früheren Zeitpunkt (auch schriftlich) artikuliert worden war. Demnach handelt es sich also um eine Tötung nach vorausverfügtem Verlangen zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem eine freie Willensbildung nicht mehr möglich war. Der Begriff „Euthanasie“ („guter Tod“), der in den Niederlanden und auch im internationalen Schrifttum verwendet wird, verbietet sich in Deutschland wegen der historischen Belastung der missbräuchlichen euphemistischen Verwendung im Zusammenhang mit den Krankenmorden des NS-Regimes.“
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Aus der Verlagsmeldung: „In Deutschland wird seit einiger Zeit zunehmend über eine neue Cannabispolitik nachgedacht. Von vielen Seiten wird die Forderung nach einer Liberalisierung oder Freigabe des Cannabis laut. Der vorliegende Artikel fasst die wichtigsten Erfahrungen der Cannabis-Politik aus den Niederlanden und dem US-Bundesstaat Colorado zusammen und versucht, daraus Schlussfolgerungen für eine mögliche Neuregulierung der Cannabispolitik in Deutschland abzuleiten.“
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Angaben aus der Verlagsmeldung: „Im Verlaufe dieser Untersuchung werden wir die Schwerpunkte, die die politische Theorie Baruch Spinozas ausmachen, erforschen. Unsere Interesse liegt besonders darin, den Machtbegriff des Autors ausführlich zu entwickeln. Dieser Begriff dient als Stütze der politischen Konzeption Spinozas, insofern alles Seiende als eine dynamische Gefüge der Beziehungen begriffen werden könnte, die aus der Zusammensetzung aber auch der Nichtübereinstimmung zwischen unterschiedlicher Produktivitätsvermögen -d.h. zwischen diverser Grade von Mächte und Aktivität, oder was dasselbe ist, der bestimmten Essenzen der Dinge und der Menschen- hervorgehen. Die Vereinigung der einzelnen Mächte und Rechte mit der Absicht, gemeinsame Mächte und Rechte zu bilden, gründet sich auf die immanente Tendenz der Menschen, sich ineinander in Verbindung zu treten als Voraussetzung der Gewähr für den eigenen Unterhalt und Stütze des Antriebes zur Vermehrung der Wirkungsmacht gegenüber den Dingen der Welt und den anderen. Das Streben nach der Machtakkumulation -das nicht unbedingt mit der Herrschaft, sondern vor allem mit der selbstbestimmten Produktion von Aktivitäten und Wirkungen, d.h. mit einer Ethik, die zur Autonomie und Freiheit führt, identifiziert werden soll- beruht auf der Ontologie Spinozas und weist auf die deutliche Einfügung des Autors in den charakteristischen Ideenrahmen der Neuzeit hin. Das Buch wurde in vier Teile gegliedert. Das erste Kapitel hat zum Gegenstand, die Berührungspunkte und Widersprüche der Methode, die Spinoza anwendet, mit dem Ideenrahmen des Rationalismus in Zusammenhang zu bringen -vor allem mit der Auffassungen R. Descartes und T. Hobbes. In dem zweiten Kapitel entwickeln wir den Begriff des zusammengesetztes Individuums, der sich auf das Spiel der sozialen Affekte gründet und eine immanente Tendenz zur Anpassung und Vereinigung mit den Mitmenschen bildet. Im Verlaufe der dritten Kapitel werden die Schwerpunkte der politischen Theorie Spinozas analysiert und zwar die Ineinandersetzung der Macht und des Rechtes, die Identifikation der Macht mit der Essenz der Menschen und ihres Vermögen, Wirkungen hervorzubringen, und die Definition der Souveranität als der kontinuierliche Prozeß, der die günstigen Bedingungen zu schaffen versucht, um mit Gehorsam von Seite der Bürger rechnen zu können. Schließlich stellt das letzte Kapitel die Rolle der Vorstellungswelt in der Mäßigung der inneren Wechsel in der Machtbeziehungen innerhalb des Gemeinwesens dar. Zwei Wertsysteme dienen nach Spinoza der Funktion der Einigung der imaginären Konzeptionen der Masse: die Nation und die Religion. Die Bezeichnung der zentralen Rolle der Masse in der Politik der Neuzeit und die Auffasung der Politik als ein dynamischer Rahmen, in dem politische Institutionen sich auf die Mehrheits- und Minderheitsbeziehungen innerhalb des Gemeinwesens gründen, führt die Analyse Spinozas zu einer Konzeption der Macht, dessen Grundzug die Annerkennung der Notwendigkeit ist, die Bedingungen zur Stabilität der politischen Legitimität immanent und anständig zu beleben.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Die niederländischen TolstojanerInnen, die sich selbst “Christen-Anarchisten” nannten, bildeten ein ausgedehntes Netzwerk, dessen Mitglieder sich auf verschiedenen Gebieten betätigten. Sie kämpften gewaltfrei gegen Militarismus und Ausbeutung, aber auch gegen Alkohol, Rauchen und Tierversuche und traten für den Vegetarismus und die freie Ehe, aber gegen ungezügelten sexuellen Genuss ein. Sie lehnten Staat und Kapitalismus ab, widersetzten sich aber gleichzeitig dem Parteisozialismus. Praktisch umgesetzt haben sie ihre Ideen in Vorformen sozial-kultureller Stadtteilarbeit in Amsterdam und in Siedlungen wie der Kolonie der Internationalen Bruderschaft sowie in der Humanitären Schule in Blaricum. Dies alles waren Aspekte des Strebens nach einem besseren Menschen und einer besseren Welt. Der anarchistische Aspekt wird u. a. in der auf die individuelle Veränderung ausgerichteten Strategie deutlich, die nicht auf gesetzliche Regelungen oder “Lobbyarbeit” abzielte, aber auch in direkten Handlungen der Verweigerung. Dennis de Langes Studie ist die erste, welche die TolstojanerInnen als soziale Bewegung in den Niederlanden beschreibt. Sie stellt die wichtigsten Protagonisten vor, diskutiert deren Visionen und Kämpfe und behandelt umfassend all die unterschiedlichen Aspekte, Phasen und Projekte dieser Bewegung.“
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