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  • Angaben aus der Verlagsmeldung: „Wird unter Verletzung fremder Rechte ein Gewinn erzielt, so stellt sich die Frage, wem dieser zusteht: dem Rechtsinhaber, der zur Gewinnerzielung nicht beigetragen hat, oder dem Gewinnerzielenden, der ohne das fremde Recht den Gewinn nicht erzielt hätte. Kristin Boosfeld stellt die in Frankreich, den Niederlanden und England vertretenen Lösungsansätze gegenüber und stellt fest, dass nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb der untersuchten Rechtsordnungen keine einheitlichen Argumentationsmuster bestehen. Je nachdem, welches Recht betroffen ist, sollen unterschiedliche Haftungsregimes greifen. Die hieraus folgenden Wertungswidersprüche sucht sie durch eine einheitliche Begründung des Gewinnausgleichs aufzulösen und geht der Frage nach, auf der Grundlage welcher Kriterien festgestellt werden kann, ob und in welcher Form ein Ausgleich in rechtswidriger Weise erzielten Gewinns zu erfolgen hat.“

  • Aus der Verlagsmeldung: „Das Buch beschreibt umfassend die Haftung bei Verkehrsunfällen nach niederländischem Recht in deutscher Sprache. Es bietet einen rechtsvergleichenden und nützlichen Beitrag für die Praxis deutscher Gerichte, Anwaltsbüros und Versicherer. Durch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kommt es vermehrt vor, dass bei Schadensersatzklagen wegen eines in den Niederlanden eingetretenen Verkehrsunfalls zwischen einem deutschen und niederländischen Verkehrsteilnehmer deutsche Gerichte zuständig sind und niederländisches Recht anwenden müssen. Wesentliche Strukturmerkmale des niederländischen Verkehrshaftungsrechts sind jedoch gesetzlich nicht geregelt, sondern wurden durch die Rechtsprechung entwickelt, die in dem Buch beschrieben werden.“

  • Angaben aus der Verlagsmeldung: „Steuerliche Untersuchung von Ausgabeaufgeldern bei Wandelschuldverschreibungen anlässlich zweier BFH-Urteile (I R 3/04, I R 26/04) sowie Analyse der vom BFH verwendeten Kriterien zur Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital und anschließendem Rechtsvergleich mit dem niederländischen Steuerrecht. Die Urteile beenden den lange geführten Streit, ob das Aufgeld stets Eigenkapital oder betrieblicher Gewinn ist. Dem Handelsrecht folgend (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) ist das Aufgeld nach Ansicht des BFH steuerlich ebenfalls stets Eigenkapital, unabhängig von der Ausübung der Wandel-/Optionsrechte. Anders als im Handelsrecht - führen die Urteile nicht zu einer endgültigen Klärung. Die Einführung des Korrespondenzprinzips wirft Fragen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung des Investors auf. Die Begründung der Urteile lässt zudem offen, ob auch andere Instrumente als Eigenkapital einzuordnen sind. Wandelschuldverschreibungen dürfen daher weiterhin mit Spannung verfolgt werden.“

  • Aus der Verlagsmeldung: „Als beschäftigungspolitisches Vorbild für die Bundesrepublik Deutschland wurde in den letzten Jahren vor allem die Niederlande genannt. Ausschlaggebend war, dass die Niederlande durch die Umverteilung von Arbeit und die Schaffung der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für flexible Beschäftigungsmodelle ihren Arbeitsmarkt flexibilisiert haben. Durch das Gesetz über Flexibilität und Sicherheit (»Flexwet«) hat der niederländische Gesetzgeber das Sozialrecht auf diese geänderten Rahmenbedingungen zugeschnitten und Beschäftigten mit flexiblen Beschäftigungsmodellen ein Mindestmaß an Sicherheit zugestanden. Die vorliegende Arbeit untersucht, wie das niederländische Arbeitslosenversicherungsgesetz an den flexibilisierten Arbeitsmarkt angepasst wurde und ob einige der niederländischen Ansätze auf die Bundesrepublik Deutschland übertragbar sind. Die Autorin beteiligte sich am Wettbewerb für den deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung und erhielt den dritten Preis.“

  • Aus der Verlagsmeldung: „Der Vollzug von Steuergesetzen durch die deutsche Finanzverwaltung war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand der Kritik. Wie andere Finanzverwaltungen auch, hat sie mit knappen Ressourcen und einer eingeschränkten Bereitschaft der Steuerpflichtigen zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren zu kämpfen. Die niederländische Finanzverwaltung (der Belastingdienst) versucht - nach umfangreichen Modernisierungen - diesen Schwierigkeiten mit einer Compliance-Strategie zur Verbesserung des Verhältnisses zu den Steuerpflichtigen einerseits und einem Risikomanagement zur Verteilung der Prüfungskapazitäten auf die prüfungsbedürftigen Fälle andererseits zu begegnen. Dabei kann sie sich auf umfassende Kontrollmitteilungspflichten und einen hohen Grad der Automatisierung stützen. Susanne Ahrens stellt nicht nur den Vollzug von Steuergesetzen in den Niederlanden einschließlich der verfahrensrechtlichen Grundlagen dar, sondern analysiert im Rahmen der rechtsvergleichenden Untersuchung die rechtlichen und praktischen Anforderungen an einen gleichmäßigen, effektiven und effizienten Gesetzesvollzug durch die Finanzverwaltung. Ausgehend von der Frage, ob und wie die niederländischen Erfahrungen für die deutsche Finanzverwaltung fruchtbar gemacht werden können, zeigt die Verfasserin Wege zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Deutschland auf.“

Last update from database: 17.05.24, 00:00 (UTC)

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