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Aus der Verlagsmeldung: „Fälle der grenzüberschreitenden Leihmutterschaft, bei der deutsche Wunscheltern angesichts des inländischen Leihmutterschaftsverbots sowie der flankierenden abstammungsrechtlichen Regelung des § 1591 BGB eine Leihmutter in einem anderen Staat mit der Austragung eines Kindes beauftragen, stellen eine Herausforderung im geltenden Kollisions- und Verfahrensrecht dar. Eingangs der Arbeit werden die dogmatischen Grundlagen im Internationalen Abstammungsrecht (Art. 19 EGBGB) sowie Internationalen Verfahrensrecht (§ 108 FamFG) dargestellt und zentrale diesbezügliche Fragen, wie etwa die der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts von Neugeborenen, geklärt. Bei der Prüfung eines möglichen Ordre-public-Verstoßes wird die 2014, 2018 und 2019 insoweit ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer kritischen Würdigung unterzogen, insbesondere hinsichtlich des grund- und menschenrechtlichen Spannungsverhältnisses zwischen Leihmutter, Wunscheltern und Kind. Darüber hinaus werden kollisions- und verfahrensrechtsvergleichend auch das österreichische und das niederländische Recht untersucht. Hierbei werden dogmatische Unterschiede und Gemeinsamkeiten gegenüber dem deutschen Recht herausgearbeitet sowie die in beiden Ländern zur grenzüberschreitenden Leihmutterschaft ergangene Rechtsprechung vergleichend gewürdigt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass das – im Ausland bereits etablierte, aber im Inland bisher unbekannte – Statusverhältnis zwischen Wunscheltern und Kind keiner Reformierung des geltenden deutschen Kollisions- oder Verfahrensrechts bedarf, da sich mittels einer kindeswohlzentrierten Prüfung grenzüberschreitende Leihmutterschaftsfälle bereits de lege lata sachgerecht lösen lassen.“
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Angaben aus der Verlagsmeldung: „Die Niederlande als Heimatstaat der Haager Konferenz sind äußerst engagiert bei der Entwicklung international-privatrechtlicher Staatsverträge. Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland verfügt das Königreich der Niederlande bislang jedoch nicht über eine abschließende Kodifikation seines Internationalen Privatrechts. Um dieses Ziel in der Zukunft zu erreichen, haben die Niederlande einen besonderen Weg eingeschlagen. Zunächst werden die verschiedenen Einzelbereiche dieser Rechtsmaterie nacheinander in unterschiedlichen Teilkollisionsgesetzen zu regeln versucht. Den Abschluß der gesetzgeberischen Aktivitäten soll schließlich eine Gesamtkodifikation unter Zusammenfügung der einzelnen Bausteine bilden. Ziel dieser Arbeit ist, einen Einblick in das Internationale Privatrecht unseres Nachbarlandes zu geben. Dargestellt und bewertet werden sollen Kollisionsnormen aus verschiedenen Bereichen sowie die noch nicht abgeschlossene Entwicklung.“
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- Wirtschaft, Arbeit (1)
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