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  • Aus dem Verlagstext: „Hugo Grotius kommt in der Geschichte des kontinentaleuropäischen Vertragsrechts eine besondere Bedeutung zu. Er steht an der Schwelle zwischen den mittelalterlichen bzw. spätscholastischen und den naturrechtlichen Vertragslehren des 17. und 18. Jahrhunderts. Als einer der Ersten konstruierte Grotius eine vom System der römischen Vertragstypen emanzipierte, ausdifferenzierte Vertragsdogmatik. Damit leistete er einen wesentlichen Beitrag zur Form- bzw. Typenfreiheit des modernen Vertragsrechts. Die vorliegende Studie zeichnet nach, wie sich Grotius’ Vertragsverständnis von seinen frühen Schriften bis zu den letzten Überarbeitungen von De Iure Belli ac Pacis ausgeformt hat. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darauf, mit welchen Argumenten Grotius die generelle Wirksamkeit und rechtliche Verbindlichkeit vertraglicher Absprachen begründet und wie sich diese Argumente werkübergreifend weiterentwickeln.“

  • Aus dem Verlagstext: „Hugo Grotius galt in vielen Epochen als einer der Väter des modernen Völkerrechts. Für andere ist er vor allem der Verteidiger expansiver Handelsinteressen der Niederlande. Ob man diese Ansichten teilt, hängt einerseits davon ab, wie weit man Grotius’ Rechtsdenken bereits als von einem göttlichen Willen unabhängig ansehen mag, andererseits davon, wie viel Idealismus man ihm zubilligen will. Der Beitrag rekonstruiert zunächst Grotius’ Völkerrechtsphilosophie aus den beiden völkerrechtlichen Hauptschriften und stellt als ihren Kern eine Theorie des Sozialvertrages und die Friedensidee heraus. Nachträgliche Projektionen wie die Säkularisierungshypothese, der nach den Weltkriegen aufgekommene neogrotianische Idealismus und die in den letzten Jahren üblich gewordenen Vorwürfe des Protokolonialismus werden in den Kontext der Rezeptionsgeschichte gestellt. Am Ende des Beitrags steht der Appell für einen gemäßigten Anachronismus, der um die Zeitgebundenheit der grotianischen Philosophie weiß, ihre abstrahierende, um Konsens bemühte Methode aber als Versuch würdigt, den Schrecken des Krieges einen mit den Mitteln rationaler Systembildung gewonnenen Ordnungsentwurf entgegen zu setzen.“

Last update from database: 16.05.24, 00:01 (UTC)

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