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Aus der Verlagsmeldung: „Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek präsentiert eine weitere Ausstellung zur Geschichte jüdischer Bücher, hinter der sich leider immer auch die Geschichte Jahrhunderte langer Entrechtung und Verfolgung verbirgt. Von der der Hungener Arbeitsgruppe Spurensuche, in enger Zusammenarbeit mit der Bibliotheca Rosenthaliana, Amsterdam, der Bibliothek des Großostens der Niederlande in Den Haag und der Amsterdamer Bibliothek Ets Haim/Livraria Montezinos wurde die Ausstellung Geheimsache Schloss Hungen. Die Geschichte der geraubten Bücher in Hungen und Hirzenhain (1943–1945) vorbereitet. Die besondere Leistung der Hungener Kollegen bestand darin, konkret nach der eigenen Geschichte gefragt und dabei die Rolle Hungens im Bücherraub der Nationalsozialisten nicht ausgeklammert zu haben. Dieser engagierte Ansatz erschien so attraktiv, dass die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek sich entschied, Teile der Hungener Ausstellung in Hannover zu zeigen.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Erbschaften und Vermächtnisse des Insolvenzschuldners stellen für die Gläubiger häufig die einzige Möglichkeit dar, eine nennenswerte Befriedigungsquote zu erhalten. In Deutschland ist der Schuldner jedoch sowohl im Insolvenz- als auch im Restschuldbefreiungsverfahren frei, die Erbschaft oder das Vermächtnis auszuschlagen. Damit geht das deutsche Insolvenzrecht in Europa einen Sonderweg. In der Gegenüberstellung mit dem französischen und dem niederländischen Recht überprüft Friederike Dorn den derzeitigen deutschen Ansatz auf seine Tragfähigkeit und entwickelt einen konkreten Reformvorschlag. In Anlehnung an das französische Recht schlägt sie vor, dem Insolvenzverwalter künftig die Anfechtung der Ausschlagung zu ermöglichen. Für das Restschuldbefreiungsverfahren spricht sie sich für die Einführung einer Annahmeobliegenheit des Schuldners aus.“
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Aus den Verlagsangaben: „In dieser Dissertation werden die komplexen Dynamiken des Prisenrechts und seiner Anwendung durch die Seemächte Frankreich, England und die Niederlande zwischen 1672 und 1713 aufgezeigt. Geprägt von drei bedeutenden Konflikten – dem Holländischen Krieg, dem Neunjährigen Krieg und dem Spanischen Erbfolgekrieg –, illustriert die Arbeit die Verflechtung von Seekriegsführung und maritimer Rechtspraxis. Eine detaillierte quantitative und qualitative Analyse von 361 thematisch relevanten Dokumenten enthüllt grundlegende externe und interne Auswirkungen auf die Praxis des Prisenrechts, insbesondere des Konterbanderechts. Dieses Rechtsinstitut spielte eine prägende Rolle auch über die folgenden 150 Jahre, bevor darüber in der Pariser Seerechtsdeklaration von 1856 eine Harmonisierung erzielt wurde. Die Untersuchung beleuchtet zudem das Spannungsfeld zwischen dem jeweiligen nationalen Streben nach Rechtssicherheit in der Anwendung des Prisenrechts und dem vorrangigen Interesse privater Kaperer an der Gewinnerzielung. Dieses Buch richtet sich an Historiker, Juristen und alle, die ein umfassendes Verständnis für die komplizierten Aspekte der maritimen Handelskriegsführung und deren rechtlichen Rahmen suchen.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Mit den für das internationale Gesellschaftsrecht grundlegenden Entscheidungen des EuGH in Sachen `Centros`, `Überseering` und `Inspire Art` sind Gesellschaften innerhalb Europas grenzüberschreitend mobil. Was ausländische Gesellschaften im Rucksack ihres Gesellschaftsstatuts in Punkto Gläubigerschutz und insbesondere im Hinblick auf existenzvernichtende Eingriffe mit auf ihre Reise nach Deutschland nehmen, ist im Detail jedoch noch ebenso ungeklärt wie die spiegelbildliche Frage nach der Anwendbarkeit des deutschen Rechts auf ausländische Gesellschaften mit Sitz in Deutschland. Beide Fragen lassen sich nur mit einem detaillierten Blick auf die jeweiligen nationalen Regelungen klären. Ausgehend von der deutschen Rechtsprechung zu existenzvernichtenden Eingriffen geht Johanna Kroh daher der Frage nach, welche Lösungen die englische, französische und niederländische Rechtsordnung für insolvenzverursachende Eingriffe der Gesellschafter in das Gesellschaftsvermögen bieten.“
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Angaben zum Inhalt "Offizieller Katalog zur Ausstellung: Die Gebrüder Limburg - Nijmegen entdeckt seine vergessenen Söhne. Museum Het Valkhof, Nijmegen (30.08.–20.11.2005). Gemalte Kostbarkeiten: Die Gebrüder Van Limburg gehören zu den wichtigsten Künstlern, die die Niederlande jemals hervorgebracht haben. Die drei Miniaturmaler aus Nijmegen verließen kurz vor Beginn des Jahres 1400 ihren Geburtsort, um schließlich in Frankreich für die höchsten adligen Kreisen zu arbeiten. Zu ihren illustrierten Manuskripten gehören unter anderem die weltberühmten Stundenbücher ´Les Petits Heures´, ’Les Belles Heures’ und ’Les Très Riches Heures´, die für den Duc de Berry entstanden. Der prachtvolle Referenzband präsentiert in über 450 Abbildungen die Schlüsselstellung der Kunst der Gebrüder und dokumentiert ihren Einfluss in Europa zu Beginn des 15. Jahrhunderts."
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Aus der Verlagsmeldung: „Die Durchsetzung von Verbraucherrechten gilt als defizitär. Um das Verbraucherrecht faktisch zur Geltung zu bringen, verfolgen Deutschland, Frankreich und die Niederlande traditionell unterschiedliche Ansätze. Mit zunehmender Intensität wirken auch europäische Maßnahmen auf die nationalen Durchsetzungsstrukturen ein. Die Arbeit stellt die unterschiedlichen Formen der Verbraucherrechtsdurchsetzung in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden dar. Dabei werden individuelle, kollektive sowie behördliche Rechtsschutzinstrumente und deren Stellenwert in der Rechtsordnung näher betrachtet. Auf Grundlage einer rechtsvergleichenden Analyse wird ein eigener Ansatz zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten vorgestellt.“
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Aus dem Verlagstext: „Hunderte jüdische Männer, Frauen und Kinder wagten den Sprung aus den Deportationszügen, die sie nach Auschwitz und in andere Vernichtungslager bringen sollten. Allein in Frankreich, Belgien und den Niederlanden gab es über 750 Fluchten. Die Abwägung für oder gegen den gefährlichen Sprung aus dem fahrenden Zug warf für die Deportierten viele Fragen auf, etwa, ob sie nach dem Sprung mit Hilfe rechnen könnten oder ob die Zurückgebliebenen Sanktionen für die Flucht befürchten müssten. Die Studie, die auf Interviews und der Auswertung neuer Quellen beruht, beleuchtet ein bislang kaum beachtetes Kapitel jüdischen Widerstands gegen die nationalsozialistische Vernichtungspolitik. Zudem präsentiert sie Erkenntnisse zur Tätergruppe der Schutzpolizeikommandos, die die Deportierten bewachten.“
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Angaben aus der Verlagsmeldung: „Wird unter Verletzung fremder Rechte ein Gewinn erzielt, so stellt sich die Frage, wem dieser zusteht: dem Rechtsinhaber, der zur Gewinnerzielung nicht beigetragen hat, oder dem Gewinnerzielenden, der ohne das fremde Recht den Gewinn nicht erzielt hätte. Kristin Boosfeld stellt die in Frankreich, den Niederlanden und England vertretenen Lösungsansätze gegenüber und stellt fest, dass nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb der untersuchten Rechtsordnungen keine einheitlichen Argumentationsmuster bestehen. Je nachdem, welches Recht betroffen ist, sollen unterschiedliche Haftungsregimes greifen. Die hieraus folgenden Wertungswidersprüche sucht sie durch eine einheitliche Begründung des Gewinnausgleichs aufzulösen und geht der Frage nach, auf der Grundlage welcher Kriterien festgestellt werden kann, ob und in welcher Form ein Ausgleich in rechtswidriger Weise erzielten Gewinns zu erfolgen hat.“
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