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Ergebnisse 277 Einträge

  • Aus der Verlagsmeldung: „Die Niederlande waren für deutsche Juden während des Nationalsozialismus ein Land der Hoffnung, eines neuen Alltags, der enttäuschten Erwartungen und der erneuten Verfolgung. Die antisemitische Politik des »Dritten Reiches« veranlasste in den 1930er-Jahren Hundertausende Juden zur Flucht aus Deutschland. Zu den ersten Exilländern gehörten die benachbarten Niederlande, wo die meisten jedoch nur eine Zuflucht auf Zeit fanden. Der Aufbau einer neuen Existenz gestaltete sich oftmals schwierig. Viele zogen weiter. Diejenigen aber, die diesen Schritt nicht gehen konnten oder wollten, waren nach dem Einmarsch der Wehrmacht im Mai 1940 erneut der nationalsozialistischen Verfolgung ausgeliefert. Tausende wurden in den folgenden Jahren deportiert und ermordet. Christine Kausch nimmt das Leben der jüdischen Flüchtlinge in den Jahren 1933 bis 1945 in den Blick und analysiert auf Basis hunderter Egodokumente sowie zahlreicher weiterer Quellen die individuellen und kollektiven Erfahrungen der Geflüchteten. Die Autorin untersucht, wie die Menschen im Nachbarland aufgenommen wurden, wie sie die erneute Verfolgung erlebten und wie sie auf die jeweiligen Umstände reagierten. Die Studie bietet damit einen wichtigen Beitrag zur jüdischen, niederländischen und deutschen Geschichte.“

  • Aus dem Verlagstext: „Die Erstauflage dieses Werkes liefert eine umfassende Kommentierung des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG) vom 22.12.2020, mit dem ein neues außerinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt wurde. Dieses neue Verfahren schließt die Lücke, die das bisherige Sanierungsrecht zwischen dem Bereich der freien, dafür aber auf den Konsens aller Beteiligten angewiesenen Sanierung einerseits und der gerichtsbegleitenden Sanierung andererseits gelassen hat. Der Kommentar ist wissenschaftlich-kritisch ausgerichtet und hat es sich zum Ziel gesetzt, vorausdenkender Ratgeber für die Restrukturierungspraxis zu sein. Dabei wird das StaRUG nicht als Annex zum Insolvenzrecht verstanden, sondern als eigenständiges Rechtsgebiet, das auch das Sanierungsgesellschafts- und das Sanierungsfinanzierungsrecht mitberücksichtigt. Zudem wird die unionsrechtliche Grundlage analysiert und die Praxis der Restrukturierungsverfahren in anderen Ländern (Holland, Großbritannien) sowie steuerrechtliche Aspekte in den Blick genommen. Das Autorenteam besteht aus einer hochkarätigen Mischung von Wissenschaftlern, Beratungspraktikern und Richtern.“

  • Aus den Verlagsangaben: „Aus dem Nachwort von Erhard Roy Wiehn In ihren Memoiren hat sich Ruth Frenk etwas von der Seele geschrieben, was unbedingt lesenswert ist: Ein Stück niederländisch-deutsch-jüdischer Geschichte und Zeitgeschichte. Die Sängerin und Gesangslehrerin ist 1946 als Tochter niederländisch-jüdischer Bergen-Belsen-Überlebender in Rotterdam geboren, lebte in Amsterdam, Genf, New York und seit 1974 in Konstanz am deutschen Bodensee. Eigentlich wollte sie Opernsängerin werden, wurde dann mit jüdischen Liedern und als Gesangslehrerin mit eigener Gesangsklasse bekannt, war sieben Jahre im Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Gesangspädagogen und ist seit 30 Jahren Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft in der Bodenseeregion. Ruth Frenk ist ein Musterbespiel für Engagement und Öffentlichkeitswirksamkeit der Zweiten Generation von Schoáh-Überlebenden, das höchste Anerkennung verdient und der noch viele aktive Jahre in Deutschland zu wünschen sind. Mit ihren Erinnerungen hoffe sie: "anderen den Mut zu geben, auch mit einem schwierigen Start ihre Mitte zu finden und von dort ihr Leben zu bewältigen": "Bald wird es keine Überlebenden mehr geben, und sogar die zweite. Generation verschwindet langsam", so Ruth Frenk: "Ob das jüdische Leben in Europa eine Zukunft hat, bezweifle ich. Ob Antisemitismus je aussterben wird oder erfolgreich bekämpft werden kann, bezweifle ich ebenfalls. Trotz allem bin ich zufrieden mit meiner Entscheidung, in Deutschland zu bleiben. Ich fühle mich umgeben von vielen jungen, begabten und liebenswerten Menschen."“

  • Aus dem Verlagstext: „Unter welchen Voraussetzungen gewähren das deutsche, niederländische und englische Recht dem Gläubiger einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrags? Quincy C. Lobach geht dieser Frage nach und untersucht, inwiefern sowohl bei dogmatischer Betrachtung als auch in praktischer Hinsicht Unterschiede und Gemeinsamkeiten beobachtet werden können. Der Erfüllungsanspruch gehört zu den klassischen Themenkomplexen des Vertragsrechts und der Rechtsvergleichung. Quincy C. Lobach untersucht, unter welchen Voraussetzungen das deutsche, niederländische und englische Recht dem Gläubiger einen Anspruch auf Naturalerfüllung des Vertrags gewähren. Nach einer grundlegenden Abhandlung der Dogmatik des Erfüllungsanspruchs und des englischen Verständnisses von rights und remedies sowie specific performance , nimmt der Autor einige Institute in den Blick, die den Erfüllungsanspruch begrenzen. Er thematisiert insbesondere die Unmöglichkeit, Unverhältnismäßigkeit, Unzumutbarkeit und Störung der Geschäftsgrundlage sowie die vergleichbaren Regelungen des niederländischen und englischen Rechts. Da der Erfüllungsanspruch letztlich maßgeblich von seiner Durchsetzbarkeit abhängt, wird auch das Zwangsvollstreckungsrecht ausführlich behandelt.“

  • „Unabhängig von Planungsaufgabe oder Eigenarten des Planungsraums trägt eine fundierte Bestandsaufnahme und Analyse maßgeblich zur Qualität von Planung bei. Zudem spielt die visuelle Vermittlung von Bestandsaufnahmen, Analysen und Planungsinhalten eine entscheidende Rolle bei der Kommunikation und Legitimation von Lösungsansätzen. Visualisierungen in der räumlichen Planung – in ihrer Bandbreite von einfachen Kartendarstellungen bis hin zu komplexen visuellen Darstellungen räumlicher Phänomene – stellen ein grundsätzliches Argumentationsmittel zum Verständnis räumlicher Planung dar. Dies gilt auch für die Strukturen im Umland der Städte. Mit dem in den 1950er-Jahren in Deutschland verstärkt einsetzenden Suburbanisierungsprozess entwickelten sich im Laufe der Zeit – in den einst eher ländlich geprägten Räumen am Stadtrand – zunächst neue Wohnstandorte, aber auch Gewerbegebiete, in denen seither die Nutzungsbandbreite immer weiter zunimmt. Im Zusammenhang mit diesen suburbanen Strukturen – die seit den 1990er-Jahren im deutschen Planungsdiskurs als „Zwischenstadt“ diskutiert werden – wurden zahlreiche neue Analyseansätze entwickelt. Diese werden in der vorliegenden Arbeit um eine GIS-basierte kartografische Analyse erweitert, die darauf abzielt, spezifische Raumqualitäten und -mankos dieser Räume herauszuarbeiten. Hierfür wird ein kartografisches Tool zur Analyse suburbaner Strukturen entwickelt und am Beispiel von drei suburbanen Stadtregionen in Deutschland, Belgien und den Niederlanden angewendet. Die Entwicklung des kartografischen Tools erfolgt in vier Stufen und untersucht mittels GIS-gestützter Analysen und innovativer Darstellungsmethoden die Morphologie und räumlichen Elemente, die Nutzungsmuster und Aktivitätsdichte sowie die Topologie suburbaner Strukturen. Das kartografische Tool zeigt sowohl historisch und planungskulturell bedingte Unterschiede der drei Stadtregionen als auch suburban-spezifische Charakteristika auf. Die so identifizierten suburban-spezifischen Gemeinsamkeiten und nationalen Unterschiede stellen Potenziale und Grenzen der visuellen Analyse und eine übertragbare Implementierung in variierenden räumlichen Konstellationen zur Diskussion. Das kartografische Tool entwickelt neue Bilder und macht Herausforderungen und Weiterentwicklungspotenziale suburbaner Strukturen sichtbar. Diese Räume werden mithilfe des kartografischen Tools nicht nur vergleichend analysiert, es werden auch übergeordnete Entwicklungen und Zusammenhänge erkannt und auf deren Grundlage planerische Lösungsansätze und Steuerungsmöglichkeiten zum Umgang mit suburbanen Strukturen identifiziert.“

  • Angaben aus der Verlagsmeldung: „Diese Studie ordnet die ökonomischen Modelle der "Entwicklungshilfe" als kolonial geprägtes und historisch gebundenes Wissen ein und untersucht deren Lokalisierung in Verhandlungen und Projekten der Bundesrepublik und der Niederlande mit der Republik Indonesien in den langen 1960er Jahren. Die zugrunde liegenden Quellen umfassen Akten aus Ministerien in Bonn und Den Haag sowie zeitgenössische wissenschaftliche Publikationen über Modernisierung, Industrialisierung und Schulden in Indonesien. Die Analyse zeigt, wie die Aneignung modernisierungstheoretischer Modelle im Rahmen der "Technischen Hilfe" Anfang der 1960er Jahre, also vor dem Regimewechsel von Sukarno zu Suharto, die Möglichkeit indonesischer Agency barg, und wie die Schuldenregelung im Rahmen der "Finanziellen Hilfe" nach 1965/66 koloniale Strukturen von Zentrum und abhängiger Peripherie mithilfe des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank re-etablierte.“

  • Angaben aus der Verlagsmeldung: „Diese Studie ordnet die ökonomischen Modelle der "Entwicklungshilfe" als kolonial geprägtes und historisch gebundenes Wissen ein und untersucht deren Lokalisierung in Verhandlungen und Projekten der Bundesrepublik und der Niederlande mit der Republik Indonesien in den langen 1960er Jahren. Die zugrunde liegenden Quellen umfassen Akten aus Ministerien in Bonn und Den Haag sowie zeitgenössische wissenschaftliche Publikationen über Modernisierung, Industrialisierung und Schulden in Indonesien. Die Analyse zeigt, wie die Aneignung modernisierungstheoretischer Modelle im Rahmen der "Technischen Hilfe" Anfang der 1960er Jahre, also vor dem Regimewechsel von Sukarno zu Suharto, die Möglichkeit indonesischer Agency barg, und wie die Schuldenregelung im Rahmen der "Finanziellen Hilfe" nach 1965/66 koloniale Strukturen von Zentrum und abhängiger Peripherie mithilfe des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank re-etablierte.“

  • Aus dem Verlagstext: „Das staatliche Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen (AVE) vermag Flächentarifsysteme zu stabilisieren, weil es die Tarifbindung auf nicht-organisierte Unternehmen ausdehnt. Doch was geschieht mit dem Instrument unter dem zugenommenen Druck, Systeme der Lohnfindung umzubauen? Der Autor beleuchtet den institutionellen Wandel der AVE und untersucht die Interessen von Arbeitgebern und Gewerkschaften an der staatlichen Stützung der Tarifpolitik mittels AVE. Das Buch trägt dadurch zu einem besseren Verständnis für die Stabilität und den Wandel der europäischen Tarifsysteme bei.“

  • Aus der Verlagsmeldung: „Die großen Nachtfähren von Deutschland, den Niederlanden und Dänemark nach England haben unzähligen Reisenden über Jahrzehnte hinweg eine entspannte Anreise auf die Insel, aber auch unvergessliche Minikreuzfahrten über die Nordsee beschert. Vielleicht nicht immer bei schönstem Wetter, aber auf jeden Fall stilvoller und abwechslungsreicher als die Kurzstreckenfähren über den Ärmelkanal. Viele Linien sind im 21. Jahrhundert der Konkurrenz durch Billigflieger und -busse zum Opfer gefallen, andere dem gestiegenen Kostendruck aufgrund von hohen Treibstoffpreisen oder verschärften Sicherheitsauflagen. So gibt es in Hamburg seit knapp 20 Jahren keine Englandfähre mehr, und auch die traditionelle Verbindung von Dänemark nach England ist 2014 eingestellt worden. Wer es nicht eilig hat und einen Abend im Bord-Restaurant der langen Autofahrt vorzieht, kann jedoch von Häfen wie IJmuiden (Amsterdam), Hoek van Holland und Rotterdam noch immer über Nacht mit der Fähre nach Süd- oder Nordengland fahren.“

  • Aus der Verlagsmeldung: „Durch die Schaffung gemeinsamer Wirtschaftsräume kommt es sowohl auf unternehmerischer als auch auf persönlicher Ebene zu internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen. Vermögen wird in verschiedenen Formen in unterschiedlichen Ländern investiert, Wohnsitze und Ansässigkeiten werden verlagert. Es kommt zu grenzüberschreitenden Vermögensbesitzverhältnissen. Dadurch entstehen in mehreren Ländern gleichzeitig steuerliche Anknüpfungsmerkmale, die eine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer auslösen können. Nationale deutsche Regelungen reichen in der Regel nicht aus, um eine drohende Doppelbesteuerung gänzlich aufzuheben. Anders als im Bereich der Ertragsteuern ist das Netz der Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern in Deutschland und international nicht stark ausgeprägt. Dadurch gibt es selbst innerhalb der EU ein hohes Maß an Doppelbesteuerungsrisiken. Die Relevanz und steuerliche Brisanz dieser Thematik werden oft erst erkannt, wenn tatsächlich eine Doppelbesteuerung eintritt. Die Untersuchung zeigt auf, auf welcher Ebene von der Entstehung der Steuer bis zur Ermittlung der finalen Steuerschuld angesetzt werden kann, um im Verhältnis von Deutschland zu Frankreich, zu Großbritannien und zu den Niederlanden das Risiko der Doppelbesteuerung zu minimieren.“

  • Aus dem Verlagstext: „Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen die Überprüfung und Anpassung von Eheverträgen im niederländischen und deutschen Recht. Rechtsvergleichend werden die Modelle beider Rechtsordnung gegenübergestellt und evaluiert. Kernfrage der Ausarbeitung ist, ob niederländische oder deutsche Eheverträge einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen und, sofern dies zutrifft, inwieweit dies zu einer Anpassung der ehevertraglichen Regelungen durch die Gerichte führen kann. Darauf aufbauend wird erörtert, ob sich aus dem Rechtsvergleich Lösungsansätze für die in den einzelnen Rechtsordnungen bestehenden Problemstellungen ableiten lassen.“

  • Verlagsmeldung für Band 1 und Band 2: „Dieses Buch beschreibt für die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts die politische Journalistik in Frankreich, den Vereinigten Niederlanden und dem Heiligen Römischen Reich. Dazu werden Zeitungen und Zeitschriften mit langer Erschei­nungsdauer ausgewertet, die Medienproduzenten (Autoren, Verleger, Redakteure, Drucker, Buchhändler) vorgestellt und das postalische Vertriebswesen vom Kor­res­pondenten bis zum Endverbraucher analysiert. Die Leserschaft wird hinsicht­lich ihrer sozialen Stratifikation ebenso untersucht wie hinsichtlich der sprachlichen Kompetenz. Vier Fallstudien haben die Berichterstattung über Herrscherwechsel, über die Finanzreformen John Laws in Frankreich, über die Emigration der Salzburger Protestanten 1731/32 und über den Aachener Friedenskongress 1748 zum Gegen­stand. Ungeachtet der Zensurprozeduren erwies sich die politische Pressebericht­er­stattung als überraschend vielfältig – sie eröffnete unerwartete Möglichkeiten, Kritik und sogar Opposition zu artikulieren.“

  • Verlagsmeldung für Band 1 und Band 2: „Dieses Buch beschreibt für die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts die politische Journalistik in Frankreich, den Vereinigten Niederlanden und dem Heiligen Römischen Reich. Dazu werden Zeitungen und Zeitschriften mit langer Erschei­nungsdauer ausgewertet, die Medienproduzenten (Autoren, Verleger, Redakteure, Drucker, Buchhändler) vorgestellt und das postalische Vertriebswesen vom Kor­res­pondenten bis zum Endverbraucher analysiert. Die Leserschaft wird hinsicht­lich ihrer sozialen Stratifikation ebenso untersucht wie hinsichtlich der sprachlichen Kompetenz. Vier Fallstudien haben die Berichterstattung über Herrscherwechsel, über die Finanzreformen John Laws in Frankreich, über die Emigration der Salzburger Protestanten 1731/32 und über den Aachener Friedenskongress 1748 zum Gegen­stand. Ungeachtet der Zensurprozeduren erwies sich die politische Pressebericht­er­stattung als überraschend vielfältig – sie eröffnete unerwartete Möglichkeiten, Kritik und sogar Opposition zu artikulieren.“

  • Aus der Verlagsmeldung: „Das Buch beschreibt umfassend die Haftung bei Verkehrsunfällen nach niederländischem Recht in deutscher Sprache. Es bietet einen rechtsvergleichenden und nützlichen Beitrag für die Praxis deutscher Gerichte, Anwaltsbüros und Versicherer. Durch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kommt es vermehrt vor, dass bei Schadensersatzklagen wegen eines in den Niederlanden eingetretenen Verkehrsunfalls zwischen einem deutschen und niederländischen Verkehrsteilnehmer deutsche Gerichte zuständig sind und niederländisches Recht anwenden müssen. Wesentliche Strukturmerkmale des niederländischen Verkehrshaftungsrechts sind jedoch gesetzlich nicht geregelt, sondern wurden durch die Rechtsprechung entwickelt, die in dem Buch beschrieben werden.“

  • Aus der Verlagsmeldung: „Stars wie Johannes Heesters und Rudi Carrell sind bei Weitem nicht alles, was Deutschland und die Niederlande film historisch verbindet. Neben dem Augenmerk auf die gegenseitige Darstellung zwischen Klischee und Realität nimmt das XVII. cinefest Verbindungen bei der Produktion und Rezeption in den Blick. Zwischen den Weltkriegen machten niederländische Filmschauspieler Karriere im deutschen Film, wie Truus van Aalten und Frits van Dongen. Zwischen Avantgarde- und Dokumentarfilmern in Berlin und Amsterdam (Joris Ivens, Hans Richter) bestanden enge Kontakte. Nach 1933 war Amsterdam oft eine erste Exilstation, wie für den Autor und Regisseur Hermann Kosterlitz „De Kribbebijter“ (1935), und so waren deutsche Filmschaff ende maßgeblich am Aufbau der niederländischen Kinematografie der 1930er Jahre beteiligt. Die Ereignisse unter der deutschen Besatzung wurden in der Nachkriegszeit in zahlreichen Spielfilmen mit wechselndem Fokus thematisiert, so in „Als Twee Druppels Water“ (1962/63, Fons Rademakers) und „Zwartboek“ (2005/06, Paul Verhoeven). In der DDR arbeiteten niederländische Schauspielerinnen wie Cox Habbema oder der Dokumentarfilmer Joris Ivens. Sein Kollege Joop Huisken schuf ein Filmporträt zum 10. Jahrestag der Republik „Dass ein gutes Deutschland blühe“ (1959). Während der Deutsche Rudi Meyer zwischen den 1930er und 1960er Jahren eine Schlüsselfigur der niederländischen Filmproduktion war, waren niederländische Kameraleute wie Robby Müller sowie Produzenten wie Laurens Straub als Geschäftsführer des Filmverlags der Autoren zentrale Figuren beim Neuen Deutschen Film.“

  • Aus der Verlagsmeldung: „Erbschaften und Vermächtnisse des Insolvenzschuldners stellen für die Gläubiger häufig die einzige Möglichkeit dar, eine nennenswerte Befriedigungsquote zu erhalten. In Deutschland ist der Schuldner jedoch sowohl im Insolvenz- als auch im Restschuldbefreiungsverfahren frei, die Erbschaft oder das Vermächtnis auszuschlagen. Damit geht das deutsche Insolvenzrecht in Europa einen Sonderweg. In der Gegenüberstellung mit dem französischen und dem niederländischen Recht überprüft Friederike Dorn den derzeitigen deutschen Ansatz auf seine Tragfähigkeit und entwickelt einen konkreten Reformvorschlag. In Anlehnung an das französische Recht schlägt sie vor, dem Insolvenzverwalter künftig die Anfechtung der Ausschlagung zu ermöglichen. Für das Restschuldbefreiungsverfahren spricht sie sich für die Einführung einer Annahmeobliegenheit des Schuldners aus.“

  • Aus dem Verlagstext: „Eine Besonderheit des kollektiven Rechtsschutzes besteht darin, dass ein Vergleich typischerweise erst mit seiner gerichtlichen Genehmigung für alle Beteiligten bindend wird. Alexander Eggers greift auf die Erfahrungen aus den USA sowie den Niederlanden zurück und untersucht, wie diese Kontrollfunktion des Gerichts in Deutschland gehandhabt werden sollte. Nicht zuletzt im Zuge des Dieselskandals hat die Debatte um den kollektiven Rechtsschutz wieder an Fahrt gewonnen. Ein Kernthema von Kollektivverfahren ist die adäquate Repräsentation der Geschädigten. In deren Interesse muss auch bei einer einvernehmlichen Streitbeilegung eine faire und angemessene Lösung gewährleistet werden. Deshalb gehört es zum internationalen Standard, dass ein Vergleich vom Gericht überprüft und genehmigt werden muss, um Bindungswirkung zu erlangen. Für die US-amerikanische class action und das niederländische WCAM kann hier auf langjährige Erfahrungen verwiesen werden. Bei der Musterfeststellungsklage und dem KapMuG fehlen diese jedoch noch. Alexander Eggers untersucht die gerichtliche Kontrollfunktion daher aus rechtsvergleichender Perspektive. Neben ihren Ausgangsbedingungen und Maßstäben berücksichtigt er unter anderem die Frage nach der Entscheidungsgrundlage des Gerichts. Sein Anliegen ist es Lösungsansätze zu finden, die eine effiziente Streitbeilegung ermöglichen und zugleich die Interessen der Repräsentierten wahren.“

  • Aus der Verlagsmeldung: „1922 wurde das Ingenieurbüro für Schiffbau (IvS/ Inkavos A.G.) unter der Leitung von Dr. Hans Techel in Den Haag gegründet. Auf diesem Wege sollten durch eine geheime Kooperation mit den Niederlanden die technische Erfahrung und der Technologievorsprung des Deutschen Reiches im U-Bootbau erhalten bleiben – obwohl der Versailler Vertrag dem Deutschen Reich die U-Bootrüstung untersagte. Kurz nach seiner Gründung bezog das IvS seine Büros im selben Gebäude wie die Schiffbauliche Abteilung der niederländischen Marine. Hieraus ergab sich eine enge Zusammenarbeit in der U-Boot-Konstruktion. So im Bereich des Rumpfdesigns, der Torpedoausstoßvorrichtungen und der Torpedos, Sehrohre, Echolote, Schallortungsgeräte und des Schweißens von hochfestem Stahl. Die Ergebnisse der Kooperation beeinflussten sowohl die U-Booteigenbauten der Niederländischen Marine wie jene des IvS für seine ausländischen Kunden. Gegenüber diesen erfüllten beide Parteien ihre vertraglichen Verpflichtungen zwischen 1922 und 1940. 1945 übernahm die niederländische Regierung das IVS. Es wurde erst 1957 geschlossen.“

  • Aus der Verlagsmeldung: „Fälle der grenzüberschreitenden Leihmutterschaft, bei der deutsche Wunscheltern angesichts des inländischen Leihmutterschaftsverbots sowie der flankierenden abstammungsrechtlichen Regelung des § 1591 BGB eine Leihmutter in einem anderen Staat mit der Austragung eines Kindes beauftragen, stellen eine Herausforderung im geltenden Kollisions- und Verfahrensrecht dar. Eingangs der Arbeit werden die dogmatischen Grundlagen im Internationalen Abstammungsrecht (Art. 19 EGBGB) sowie Internationalen Verfahrensrecht (§ 108 FamFG) dargestellt und zentrale diesbezügliche Fragen, wie etwa die der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts von Neugeborenen, geklärt. Bei der Prüfung eines möglichen Ordre-public-Verstoßes wird die 2014, 2018 und 2019 insoweit ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer kritischen Würdigung unterzogen, insbesondere hinsichtlich des grund- und menschenrechtlichen Spannungsverhältnisses zwischen Leihmutter, Wunscheltern und Kind. Darüber hinaus werden kollisions- und verfahrensrechtsvergleichend auch das österreichische und das niederländische Recht untersucht. Hierbei werden dogmatische Unterschiede und Gemeinsamkeiten gegenüber dem deutschen Recht herausgearbeitet sowie die in beiden Ländern zur grenzüberschreitenden Leihmutterschaft ergangene Rechtsprechung vergleichend gewürdigt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass das – im Ausland bereits etablierte, aber im Inland bisher unbekannte – Statusverhältnis zwischen Wunscheltern und Kind keiner Reformierung des geltenden deutschen Kollisions- oder Verfahrensrechts bedarf, da sich mittels einer kindeswohlzentrierten Prüfung grenzüberschreitende Leihmutterschaftsfälle bereits de lege lata sachgerecht lösen lassen.“

Last update from database: 05.05.24, 00:00 (UTC)

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