Thema

Aktive Lebensbeendigung bei einer Patientin mit Alzheimer-Demenz in den Niederlanden. Eine ethische Debatte – Pro

Autor(in)/Mitwirkende(r)
Titel
Aktive Lebensbeendigung bei einer Patientin mit Alzheimer-Demenz in den Niederlanden. Eine ethische Debatte – Pro
Zusammenfassung
Aus der Verlagsmeldung: „Am 11.9.2019 berichtete die Süddeutsche Zeitung über den ersten Strafprozess in den Niederlanden seit der Legalisierung der Sterbehilfe im Jahr 2002. Ein Gericht in Den Haag sprach eine Ärztin frei, die 2016 einer 74-jährigen, an Alzheimer-Demenz leidenden Frau eine tödliche Injektion verabreicht hatte. Kurz nach der Diagnosestellung hatte die Patientin eine Patientenverfügung erstellt, in der sie um Sterbehilfe bat. Die in dem Pflegeheim arbeitende Ärztin entschloss sich schließlich nach Beratung mit den Angehörigen, den Wunsch der Patientin zu erfüllen. Ohne Wissen der Patientin, aber mit Kenntnis der Angehörigen, verabreichte sie ein Sedativum mit dem Kaffee, bei der anschließenden Injektion wurde die Patientin von den Angehörigen gehalten. Das Gericht urteilte, dass das Vorgehen angemessen gewesen sei, die Sterbehilfe sei so sanft wie möglich durchgeführt worden. Auch die Notwendigkeit eines nochmaligen Gesprächs mit der einwilligungsunfähigen Patientin wurde verneint.“
Publikation
Psychiatrische Praxis
Band
46
Ausgabe
8
Seiten
428–430
Datum
2019
Zitierung
WIDDERSHOVEN, Guy, 2019. Aktive Lebensbeendigung bei einer Patientin mit Alzheimer-Demenz in den Niederlanden. Eine ethische Debatte – Pro. Psychiatrische Praxis. 2019. Bd. 46, Nr. 8, S. 428–430
Epoche
Erscheinungsjahr