Thema

Aktive Lebensbeendigung bei einer Patientin mit Alzheimer-Demenz in der Niederlanden. Eine ethische Debatte – Kontra

Autor(in)/Mitwirkende(r)
Titel
Aktive Lebensbeendigung bei einer Patientin mit Alzheimer-Demenz in der Niederlanden. Eine ethische Debatte – Kontra
Zusammenfassung
Aus der Verlagsmeldung: „Zunächst sollten einige begriffliche Zuordnungen geklärt werden, über die manchmal Unklarheit herrscht. Dies führt manchmal dazu, dass Diskussionen das Thema nicht richtig treffen. Zumindest im Sinne des deutschen Rechts handelt es sich hier nicht um aktive oder passive Sterbehilfe, weil die Patientin sich nicht in einem Sterbeprozess befand. Es handelt sich auch nicht um Beihilfe zum Suizid, weil die Patientin keine Suizidhandlung unternommen hat, sondern getötet wurde. Es handelt sich auch keinesfalls um Mord, weil Mord an spezifische Mordmerkmale wie zum Beispiel „niedrige Beweggründe“ geknüpft ist (dies ist allerdings eine Besonderheit des deutschen Strafrechts, die auch unter Juristen immer wieder kritisch diskutiert wird). Es handelt sich am ehesten um eine Tötung auf Verlangen, wobei dieses Verlangen aber zum Zeitpunkt der Tötung nicht vorlag, sondern zu einem früheren Zeitpunkt (auch schriftlich) artikuliert worden war. Demnach handelt es sich also um eine Tötung nach vorausverfügtem Verlangen zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem eine freie Willensbildung nicht mehr möglich war. Der Begriff „Euthanasie“ („guter Tod“), der in den Niederlanden und auch im internationalen Schrifttum verwendet wird, verbietet sich in Deutschland wegen der historischen Belastung der missbräuchlichen euphemistischen Verwendung im Zusammenhang mit den Krankenmorden des NS-Regimes.“
Publikation
Psychiatrische Praxis
Band
46
Ausgabe
8
Seiten
430–431
Datum
2019
Zitierung
STEINERT, Tilman, 2019. Aktive Lebensbeendigung bei einer Patientin mit Alzheimer-Demenz in der Niederlanden. Eine ethische Debatte – Kontra. Psychiatrische Praxis. 2019. Bd. 46, Nr. 8, S. 430–431
Epoche
Erscheinungsjahr