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Ergebnisse 310 Einträge

  • Aus dem Verlagstext: „Das staatliche Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen (AVE) vermag Flächentarifsysteme zu stabilisieren, weil es die Tarifbindung auf nicht-organisierte Unternehmen ausdehnt. Doch was geschieht mit dem Instrument unter dem zugenommenen Druck, Systeme der Lohnfindung umzubauen? Der Autor beleuchtet den institutionellen Wandel der AVE und untersucht die Interessen von Arbeitgebern und Gewerkschaften an der staatlichen Stützung der Tarifpolitik mittels AVE. Das Buch trägt dadurch zu einem besseren Verständnis für die Stabilität und den Wandel der europäischen Tarifsysteme bei.“

  • Aus der Verlagsmeldung: „Durch die Schaffung gemeinsamer Wirtschaftsräume kommt es sowohl auf unternehmerischer als auch auf persönlicher Ebene zu internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen. Vermögen wird in verschiedenen Formen in unterschiedlichen Ländern investiert, Wohnsitze und Ansässigkeiten werden verlagert. Es kommt zu grenzüberschreitenden Vermögensbesitzverhältnissen. Dadurch entstehen in mehreren Ländern gleichzeitig steuerliche Anknüpfungsmerkmale, die eine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer auslösen können. Nationale deutsche Regelungen reichen in der Regel nicht aus, um eine drohende Doppelbesteuerung gänzlich aufzuheben. Anders als im Bereich der Ertragsteuern ist das Netz der Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern in Deutschland und international nicht stark ausgeprägt. Dadurch gibt es selbst innerhalb der EU ein hohes Maß an Doppelbesteuerungsrisiken. Die Relevanz und steuerliche Brisanz dieser Thematik werden oft erst erkannt, wenn tatsächlich eine Doppelbesteuerung eintritt. Die Untersuchung zeigt auf, auf welcher Ebene von der Entstehung der Steuer bis zur Ermittlung der finalen Steuerschuld angesetzt werden kann, um im Verhältnis von Deutschland zu Frankreich, zu Großbritannien und zu den Niederlanden das Risiko der Doppelbesteuerung zu minimieren.“

  • „Auf dem Gebiet der Sterbehilfe ist von Gleichgesinnung innerhalb Europas bei weitem nichts zu spüren. In der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) sind Art. 2 (Recht auf Leben) und Art. 8 (Achtung des Selbstbestimmungsrechts im persönlichen Leben) für die Frage der Sterbehilfe von Bedeutung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg führt in seiner Rechtsprechung zu diesen Artikeln aus, dass die Vertragsstaaten ein weites Ermessen hinsichtlich der Art und Weise haben, wie der Schutz des Lebens von Patienten in einer hoffnungslosen Situation gestaltet wird. Folgerichtig lassen sich in Europa Gesetzgebungen auf dem Gebiet der Sterbehilfe von verschiedenster Art auffinden. In den Niederlanden ist am 1. April 2002 ein neuer Artikel 293 des Strafgesetzbuches in Kraft gesetzt worden, infolge dessen die Durchführung von Sterbehilfe unter der Bedingung der Erfüllung bestimmter Sorgfaltskriterien in den Niederlanden nicht (mehr) strafbar ist, vorbehaltlich einer Begutachtung durch einen Überprüfungsausschuss. Unter diesen Sorgfaltskriterien spielen die Anfrage und der wohlinformierte Konsens des Patienten (nebst einigen anderen) eine ausschlaggebende Rolle. In der rezenten Praxis erhob sich die Frage nach der Rechtslage, wenn der Patient zwar in der Vergangenheit klar und deutlich seinen Sterbenswillen beurkundet hat, sich aber jetzt in einem Stadium fortgeschrittener Erkrankung (Demenz, Alzheimer) befindet, in dem weder von einer selbständigen Willensbildung noch von einer zuverlässigen Willensäußerung mehr die Rede sein kann. Darf der Arzt, vorausgesetzt dass die anderen Sorgfältigkeitsbedingungen in ausreichendem Maße beachtet werden, einem vorher festgelegten schriftlichen Antrag auf Beendigung des Lebens noch nachkommen? Diese Frage hat der Niederländische Hohe Rat in einem Urteil vom 21. April 2020 vorsichtig bejahend beantwortet. Dieses Urteil wird besprochen, ebenso wie die ersten Kommentare in der Presse und in der Fachliteratur.“

  • Aus dem Verlagstext: „Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen die Überprüfung und Anpassung von Eheverträgen im niederländischen und deutschen Recht. Rechtsvergleichend werden die Modelle beider Rechtsordnung gegenübergestellt und evaluiert. Kernfrage der Ausarbeitung ist, ob niederländische oder deutsche Eheverträge einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen und, sofern dies zutrifft, inwieweit dies zu einer Anpassung der ehevertraglichen Regelungen durch die Gerichte führen kann. Darauf aufbauend wird erörtert, ob sich aus dem Rechtsvergleich Lösungsansätze für die in den einzelnen Rechtsordnungen bestehenden Problemstellungen ableiten lassen.“

  • „In this article we discuss the development of Dutch constitutional law scholarship in the second half of the 19th century on the basis of the work of ‘the pope of Dutch constitutional law’ in the second half of the 19th century, the Leiden professor J.T. Buys (1828–1893). His inspiration was ‘German’. Buys praised, for instance, the work of Rudolf von Gneist (1816–1895), which was strongly influenced by the Historical School. From the end of the 1870s onwards, Buys fell under the spell of the German professor of constitutional law Paul Laband (1838–1918), especially of his seminal work Das Staatsrecht des Deutschen Reiches (1876–1882) This work had a major influence on the three-volume commentary on the Dutch constitution that Buys published between 1883 and 1888: De Grondwet. Toelichting en kritiek (‘The Constitution. Commentary and Critique’). Like Laband, Buys said farewell to a constitutional law scholarship that was overly philosophical. Instead he emphasised the independence of constitutional law as a scientific discipline. De Grondwet became the compass on which Dutch constitutional lawyers and politicians were guided for a long time. Because of Laband’s influence, Buys’ work also met with sharp criticism in the Netherlands, particularly because of its characteristic strict separation of law and practice. This criticism signaled a new phase in Dutch constitutional law scholarship.“

  • Aus dem Verlagstext: „Hugo Grotius kommt in der Geschichte des kontinentaleuropäischen Vertragsrechts eine besondere Bedeutung zu. Er steht an der Schwelle zwischen den mittelalterlichen bzw. spätscholastischen und den naturrechtlichen Vertragslehren des 17. und 18. Jahrhunderts. Als einer der Ersten konstruierte Grotius eine vom System der römischen Vertragstypen emanzipierte, ausdifferenzierte Vertragsdogmatik. Damit leistete er einen wesentlichen Beitrag zur Form- bzw. Typenfreiheit des modernen Vertragsrechts. Die vorliegende Studie zeichnet nach, wie sich Grotius’ Vertragsverständnis von seinen frühen Schriften bis zu den letzten Überarbeitungen von De Iure Belli ac Pacis ausgeformt hat. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darauf, mit welchen Argumenten Grotius die generelle Wirksamkeit und rechtliche Verbindlichkeit vertraglicher Absprachen begründet und wie sich diese Argumente werkübergreifend weiterentwickeln.“

  • Aus dem Verlagstext: „Unter welchen Voraussetzungen gewähren das deutsche, niederländische und englische Recht dem Gläubiger einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrags? Quincy C. Lobach geht dieser Frage nach und untersucht, inwiefern sowohl bei dogmatischer Betrachtung als auch in praktischer Hinsicht Unterschiede und Gemeinsamkeiten beobachtet werden können. Der Erfüllungsanspruch gehört zu den klassischen Themenkomplexen des Vertragsrechts und der Rechtsvergleichung. Quincy C. Lobach untersucht, unter welchen Voraussetzungen das deutsche, niederländische und englische Recht dem Gläubiger einen Anspruch auf Naturalerfüllung des Vertrags gewähren. Nach einer grundlegenden Abhandlung der Dogmatik des Erfüllungsanspruchs und des englischen Verständnisses von rights und remedies sowie specific performance , nimmt der Autor einige Institute in den Blick, die den Erfüllungsanspruch begrenzen. Er thematisiert insbesondere die Unmöglichkeit, Unverhältnismäßigkeit, Unzumutbarkeit und Störung der Geschäftsgrundlage sowie die vergleichbaren Regelungen des niederländischen und englischen Rechts. Da der Erfüllungsanspruch letztlich maßgeblich von seiner Durchsetzbarkeit abhängt, wird auch das Zwangsvollstreckungsrecht ausführlich behandelt.“

  • Aus dem Verlagstext: „Die Erstauflage dieses Werkes liefert eine umfassende Kommentierung des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG) vom 22.12.2020, mit dem ein neues außerinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt wurde. Dieses neue Verfahren schließt die Lücke, die das bisherige Sanierungsrecht zwischen dem Bereich der freien, dafür aber auf den Konsens aller Beteiligten angewiesenen Sanierung einerseits und der gerichtsbegleitenden Sanierung andererseits gelassen hat. Der Kommentar ist wissenschaftlich-kritisch ausgerichtet und hat es sich zum Ziel gesetzt, vorausdenkender Ratgeber für die Restrukturierungspraxis zu sein. Dabei wird das StaRUG nicht als Annex zum Insolvenzrecht verstanden, sondern als eigenständiges Rechtsgebiet, das auch das Sanierungsgesellschafts- und das Sanierungsfinanzierungsrecht mitberücksichtigt. Zudem wird die unionsrechtliche Grundlage analysiert und die Praxis der Restrukturierungsverfahren in anderen Ländern (Holland, Großbritannien) sowie steuerrechtliche Aspekte in den Blick genommen. Das Autorenteam besteht aus einer hochkarätigen Mischung von Wissenschaftlern, Beratungspraktikern und Richtern.“

  • Aus den Verlagsangaben: „In dieser Dissertation werden die komplexen Dynamiken des Prisenrechts und seiner Anwendung durch die Seemächte Frankreich, England und die Niederlande zwischen 1672 und 1713 aufgezeigt. Geprägt von drei bedeutenden Konflikten – dem Holländischen Krieg, dem Neunjährigen Krieg und dem Spanischen Erbfolgekrieg –, illustriert die Arbeit die Verflechtung von Seekriegsführung und maritimer Rechtspraxis. Eine detaillierte quantitative und qualitative Analyse von 361 thematisch relevanten Dokumenten enthüllt grundlegende externe und interne Auswirkungen auf die Praxis des Prisenrechts, insbesondere des Konterbanderechts. Dieses Rechtsinstitut spielte eine prägende Rolle auch über die folgenden 150 Jahre, bevor darüber in der Pariser Seerechtsdeklaration von 1856 eine Harmonisierung erzielt wurde. Die Untersuchung beleuchtet zudem das Spannungsfeld zwischen dem jeweiligen nationalen Streben nach Rechts­sicherheit in der Anwendung des Prisenrechts und dem vorrangigen Interesse privater Kaperer an der Gewinnerzielung. Dieses Buch richtet sich an Historiker, Juristen und alle, die ein umfassendes Verständnis für die komplizierten Aspekte der maritimen Handelskriegsführung und deren rechtlichen Rahmen suchen.“

Last update from database: 20.05.24, 00:00 (UTC)

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