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  • Aus der Verlagsmeldung: „Im öffentlichen Bewusstsein sind die 1960er Jahre das Jahrzehnt der großen politisch-gesellschaftlichen Umwälzungen der Nachkriegszeit. Die „1968er“ haben dabei den Ruf, eine neue politische Kultur herbeigeführt zu haben, die in vielen westlichen Ländern ähnliche Formen annahm. In dieser Geschichtsbetrachtung wird jedoch übersehen, dass vieles, was mit den 1960er Jahren in Verbindung gebracht wird, sich oft erst in den 1970er Jahren vollzog. Viele Protestbewegungen kamen erst in den 1970er Jahren zur vollen Entfaltung, andere radikalisierten sich und prägten anschließend die öffentlichen Diskussionen. Schaut man auf die gesellschaftlichen Reformen, die mit den 1960er Jahren in Verbindung gebracht werden, dann gilt auch hier, dass die 1970er Jahre das wichtigere Jahrzehnt waren. Es ist vor diesem Hintergrund nicht verwunderlich, dass den 1970er Jahren in der internationalen Geschichtsschreibung immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Dieser Sammelband schließt sich dieser Entwicklung an und thematisiert wichtige politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen in Deutschland und in den Niederlanden im Vergleich.“

  • Aus dem Verlagstext: „Im Jahr 2002 wurde in den Niederlanden die Tötung schwerkranker Patienten auf Verlangen legalisiert. Warum war das in den Niederlanden möglich? Ist die Neigung zur Duldungspolitik, zur Tolerierung von Grauzonen der Grund, wie der Ethiker Gordijn glaubt? Oder hat der Historiker Kennedy Recht, der das Bedürfnis der Niederländer nach offenen Gesprächen als ursächlich ansieht? Vor dem Hintergrund ihrer Thesen beschäftigt sich dieses Buch vergleichend mit zwischen den Jahren 1996 und 2004 erschienenen Artikeln zum Thema Sterbehilfe aus deutschen und niederländischen Printmedien.“

  • Aus der Verlagsmeldung: „Eine Rundfunkordnung, die sich auf die Funktionsfähigkeit eines demokratischen Rechts- und Sozialstaats bezieht, ist auf Pluralismus und Meinungsvielfalt angewiesen. Innerhalb des dualen Rundfunksystems ist es dabei vor allem der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der einen wesentlichen Beitrag zur Meinungsvielfalt leisten soll, indem er auch Minderheiten und Mindermeinungen berücksichtigt, die bei kommerziellen Anbietern mit Blick auf hohe Einschaltquoten und ein werbegünstiges Programmumfeld in der Regel vernachlässigt werden. Zudem soll sein journalistisch hochwertiges Angebot eine Gefährdung der Vielfalt durch mangelnde Qualität vermeiden und einen entsprechenden Grundstandard gewährleisten. Die rundfunkpolitische Diskussion und die Suche nach rechtlichen Maßnahmen zur Erreichung von Vielfalt im Gesamtsystem stehen im Zusammenhang mit den Herausforderungen, die sich aus Globalisierung, Digitalisierung und einem sich verändernden Nutzungsverhalten ergeben. Eine nahezu unbegrenzte Vielzahl von Programmen und neuen Diensten stellt das Erfordernis einer Vielfaltsgewähr durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ebenso in Frage, wie seine Finanzierung. Technische und gesellschaftliche Veränderungen verlangen nach einer Überprüfung des bestehenden Rechtsrahmens und materieller und organisatorischer Vielfaltsvorgaben. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden wird das Leistungsspektrum des „öffentlichen“ Rundfunks im Vergleich zu kommerziellen Angeboten nach über zwanzigjähriger Koexistenz kritisch betrachtet. Ausgehend von den europarechtlichen Voraussetzungen wird in rechtsvergleichender Perspektive untersucht, wie Vielfalt durch materielle und organisationsplurale Vorgaben gewährleistet wird. Das Rundfunksystem der Niederlande bietet sich für einen Rechtsvergleich an, da die Unterschiede gerade wegen ähnlicher Grundannahmen besonders auffällig sind. Die rechtshistorischen, verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Rahmenbedingungen werden in Landesberichten dargestellt, um sich der Frage zu widmen, welche Maßnahmen sich aus komparativer Sicht anbieten, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner vielfaltssichernden Aufgabe auch zukünftig gerecht werden kann.“

  • Angaben aus der Verlagsmeldung : „Adel war (und ist) per definitionem ein Stand »mit Vergangenheit«. Er definiert sich durch Ahnen, Vorbilder und Vorgänger. Dabei war freilich diese Vergangenheit beständig Gegenstand von Interpretation und Instrumentalisierung. Die jeweilige Gegenwart schuf Konjunkturen und Herausforderungen, an die die adelige Vergangenheit angepasst werden musste. Hiervon handelt dieser Band, fokussiert auf die entscheidenden Momente traditionsbewusster adeliger Selbstbestimmung: Familienehre, Ritterideal und Fürstendienst.“

Last update from database: 23.05.24, 00:00 (UTC)