„Ich muss insbesondere aus sicherheitspolizeilichen Gründen auf einer lückenlosen Erfassung aller jüdischen Mischlinge bestehen“. Die antisemitische Gesetzgebung während der NS-Zeit in Österreich und den Niederlanden

Autor(in)/Mitwirkende(r)
Titel
„Ich muss insbesondere aus sicherheitspolizeilichen Gründen auf einer lückenlosen Erfassung aller jüdischen Mischlinge bestehen“. Die antisemitische Gesetzgebung während der NS-Zeit in Österreich und den Niederlanden
Zusammenfassung
Abstract: „Der folgende Beitrag untersucht, wie die Begriffsdefinitionen der Nürnberger Gesetze, in denen geregelt war, wer als Jude und Jüdin galt, nach dem Anschluss in Österreich im Jahr 1938 bzw nach der Besetzung der Niederlande im Jahr 1940 in Gesetzen und Verordnung Eingang fanden. In diesem Kontext wird auf die Registrierung der Jüdinnen und Juden sowie auf die Erfassung der Mischlinge und Geltungsjuden- und jüdinnen eingegangen. Ein Fokus im Text liegt auf dem Personal im Anschluss-Kabinett in Österreich bzw in der Führungsriege im Reichskommissar Niederlande. Die Verwaltungsspitze in den Niederlanden bestand aus jenen Personen, die bereits bei der Vertreibung, Verfolgung und Deportation der Jüdinnen und Juden in Österreich eine tragende Rolle einnahmen und ihre Erfahrungen später in den Niederlanden einsetzen.“
Publikation
Juridikum. Die Zeitschrift für Kritik - Recht - Gesellschaft
Ausgabe
2
Seiten
201–210
Datum
2021
Zitierung
SCHRABAUER, Andreas, 2021. „Ich muss insbesondere aus sicherheitspolizeilichen Gründen auf einer lückenlosen Erfassung aller jüdischen Mischlinge bestehen“. Die antisemitische Gesetzgebung während der NS-Zeit in Österreich und den Niederlanden. Juridikum. Die Zeitschrift für Kritik - Recht - Gesellschaft. 2021. Nr. 2, S. 201–210. DOI https://doi.org/10.33196/juridikum202102020101
Erscheinungsjahr