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  • Aus der Verlagsmeldung: „Im Rahmen der Renaissance entstand in Italien im 14. Jahrhundert ein Bestreben, die glänzenden Ergebnisse der neuen humanistischen Philologie auch in der Rechtswissenschaft zur Geltung zu bringen. Textkritik und besseres Verständnis des Altertums sollten dazu beitragen, das seit dem Mittelalter an den Universitäten studierte „Corpus Juris“ besser zu lesen, richtiger zu verstehen und gerechter anzuwenden. Dieses Bestreben erlebte im 16. Jahrhundert einen ersten Höhepunkt vor allem in Frankreich (daher „mos gallicus“), wo die Universität von Bourges als Zentrum humanistischer Rechtsgelehrtheit Studenten aus aller Welt anzog. Im 17. und zu Anfang des 18. Jahrhunderts kam es dann in den nördlichen Niederlanden zu einer letzten Blütezeit, wodurch sich viele gelehrte Juristen einen europäischen Namen machten: Grotius, Van Bijnkershoek, Noodt, Schulting und andere. Die Leistungen der Niederländer sind im 19. Jahrhundert weitgehend in Vergessenheit geraten. Nachdem Koryphäen wie Savigny und Jhering die sogenannte holländische elegante Schule pauschal verurteilt hatten, wurde diese kaum noch studiert, auch in Holland nicht. Erst in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts begann man sich wieder für die Arbeit der holländischen humanistischen Juristen zu interessieren. Aus diesen neueren Untersuchungen versucht das Buch das Fazit zu ziehen. Die holländische elegante Schule verdient einen gebührenden Platz in der Geschichte des Studiums des römischen Rechts, dem gemeinsamen juristischen Erbe Europas, das in einem nach Vereinigung strebenden Europa neue Aktualität gewinnt.“

Last update from database: 24.04.24, 00:00 (UTC)

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