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  • Aus dem Verlagstext: „Hugo Grotius kommt in der Geschichte des kontinentaleuropäischen Vertragsrechts eine besondere Bedeutung zu. Er steht an der Schwelle zwischen den mittelalterlichen bzw. spätscholastischen und den naturrechtlichen Vertragslehren des 17. und 18. Jahrhunderts. Als einer der Ersten konstruierte Grotius eine vom System der römischen Vertragstypen emanzipierte, ausdifferenzierte Vertragsdogmatik. Damit leistete er einen wesentlichen Beitrag zur Form- bzw. Typenfreiheit des modernen Vertragsrechts. Die vorliegende Studie zeichnet nach, wie sich Grotius’ Vertragsverständnis von seinen frühen Schriften bis zu den letzten Überarbeitungen von De Iure Belli ac Pacis ausgeformt hat. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darauf, mit welchen Argumenten Grotius die generelle Wirksamkeit und rechtliche Verbindlichkeit vertraglicher Absprachen begründet und wie sich diese Argumente werkübergreifend weiterentwickeln.“

  • Aus dem Verlagstext: „Unter welchen Voraussetzungen gewähren das deutsche, niederländische und englische Recht dem Gläubiger einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrags? Quincy C. Lobach geht dieser Frage nach und untersucht, inwiefern sowohl bei dogmatischer Betrachtung als auch in praktischer Hinsicht Unterschiede und Gemeinsamkeiten beobachtet werden können. Der Erfüllungsanspruch gehört zu den klassischen Themenkomplexen des Vertragsrechts und der Rechtsvergleichung. Quincy C. Lobach untersucht, unter welchen Voraussetzungen das deutsche, niederländische und englische Recht dem Gläubiger einen Anspruch auf Naturalerfüllung des Vertrags gewähren. Nach einer grundlegenden Abhandlung der Dogmatik des Erfüllungsanspruchs und des englischen Verständnisses von rights und remedies sowie specific performance , nimmt der Autor einige Institute in den Blick, die den Erfüllungsanspruch begrenzen. Er thematisiert insbesondere die Unmöglichkeit, Unverhältnismäßigkeit, Unzumutbarkeit und Störung der Geschäftsgrundlage sowie die vergleichbaren Regelungen des niederländischen und englischen Rechts. Da der Erfüllungsanspruch letztlich maßgeblich von seiner Durchsetzbarkeit abhängt, wird auch das Zwangsvollstreckungsrecht ausführlich behandelt.“

Last update from database: 01.05.24, 00:00 (UTC)