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  • Aus der Verlagsmeldung: „Mit den für das internationale Gesellschaftsrecht grundlegenden Entscheidungen des EuGH in Sachen `Centros`, `Überseering` und `Inspire Art` sind Gesellschaften innerhalb Europas grenzüberschreitend mobil. Was ausländische Gesellschaften im Rucksack ihres Gesellschaftsstatuts in Punkto Gläubigerschutz und insbesondere im Hinblick auf existenzvernichtende Eingriffe mit auf ihre Reise nach Deutschland nehmen, ist im Detail jedoch noch ebenso ungeklärt wie die spiegelbildliche Frage nach der Anwendbarkeit des deutschen Rechts auf ausländische Gesellschaften mit Sitz in Deutschland. Beide Fragen lassen sich nur mit einem detaillierten Blick auf die jeweiligen nationalen Regelungen klären. Ausgehend von der deutschen Rechtsprechung zu existenzvernichtenden Eingriffen geht Johanna Kroh daher der Frage nach, welche Lösungen die englische, französische und niederländische Rechtsordnung für insolvenzverursachende Eingriffe der Gesellschafter in das Gesellschaftsvermögen bieten.“

  • Aus der Verlagsmeldung: „Im internationalen Rechtsverkehr ist oft nur schneller Rechtsschutz effektiv. Das schlagkräftigste, aber auch gefährlichste Instrument des grenzüberschreitenden einstweiligen Rechtsschutzes stellen Leistungsverfügungen dar. Besonderer Beliebtheit erfreut sich in diesem Zusammenhang das niederländische kort geding . Um eine angemessene Risikoverteilung der Interessen von Gläubiger und Schuldner bemüht, entwickelte der EuGH in seinen Entscheidungen van Uden und Mietz spezielle Voraussetzungen für einstweilige Maßnahmen, die in ihrer praktischen Umsetzung für den Rechtsanwender im Anwendungsbereich der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVO) eine Reihe von Fragen aufwerfen. Félicie Schneider stellt dar, warum sie eine Präzisierung der richterrechtlichen Anforderungen für Leistungsverfügungen unter besonderer Berücksichtigung des niederländischen kort geding auch im Hinblick auf die anstehende Reform der EuGVO für geboten hält.“

Last update from database: 29.04.24, 00:01 (UTC)