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  • Aus der Verlagsmeldung: „Eine Rundfunkordnung, die sich auf die Funktionsfähigkeit eines demokratischen Rechts- und Sozialstaats bezieht, ist auf Pluralismus und Meinungsvielfalt angewiesen. Innerhalb des dualen Rundfunksystems ist es dabei vor allem der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der einen wesentlichen Beitrag zur Meinungsvielfalt leisten soll, indem er auch Minderheiten und Mindermeinungen berücksichtigt, die bei kommerziellen Anbietern mit Blick auf hohe Einschaltquoten und ein werbegünstiges Programmumfeld in der Regel vernachlässigt werden. Zudem soll sein journalistisch hochwertiges Angebot eine Gefährdung der Vielfalt durch mangelnde Qualität vermeiden und einen entsprechenden Grundstandard gewährleisten. Die rundfunkpolitische Diskussion und die Suche nach rechtlichen Maßnahmen zur Erreichung von Vielfalt im Gesamtsystem stehen im Zusammenhang mit den Herausforderungen, die sich aus Globalisierung, Digitalisierung und einem sich verändernden Nutzungsverhalten ergeben. Eine nahezu unbegrenzte Vielzahl von Programmen und neuen Diensten stellt das Erfordernis einer Vielfaltsgewähr durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ebenso in Frage, wie seine Finanzierung. Technische und gesellschaftliche Veränderungen verlangen nach einer Überprüfung des bestehenden Rechtsrahmens und materieller und organisatorischer Vielfaltsvorgaben. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden wird das Leistungsspektrum des „öffentlichen“ Rundfunks im Vergleich zu kommerziellen Angeboten nach über zwanzigjähriger Koexistenz kritisch betrachtet. Ausgehend von den europarechtlichen Voraussetzungen wird in rechtsvergleichender Perspektive untersucht, wie Vielfalt durch materielle und organisationsplurale Vorgaben gewährleistet wird. Das Rundfunksystem der Niederlande bietet sich für einen Rechtsvergleich an, da die Unterschiede gerade wegen ähnlicher Grundannahmen besonders auffällig sind. Die rechtshistorischen, verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Rahmenbedingungen werden in Landesberichten dargestellt, um sich der Frage zu widmen, welche Maßnahmen sich aus komparativer Sicht anbieten, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner vielfaltssichernden Aufgabe auch zukünftig gerecht werden kann.“

Last update from database: 31.10.24, 01:00 (UTC)

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