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Umschlagstext: "Der 2018 im Alter von 89 Jahren verstorbene niederländische Künstler Armando wohnte und arbeitete in Potsdam und im niederländischen Amstelveen. Nicht nur de facto, sondern auch in seiner Kunst lebte er auf der Grenze verschiedener Welten: als Schriftsteller, Maler, Journalist, Bildhauer, Musiker, Schauspieler und Dokumentarfilmer. Dabei nahm er stets eine wichtige Position in der europäischen Kunstszene ein. Mit seiner unermüdlichen Neugier und Energie warf er einen durchdringenden Blick auf die ihn umgebende Welt und leistete als einer der besonders kontrovers diskutierten Künstler der Nachkriegszeit einen wichtigen Beitrag zur Reflexion von Selbst- und Fremdbildern, insbesondere mit Blick auf das niederländischdeutsche Verhältnis. Die vorliegende Studie zeigt anhand dreier Prosatexte Armandos Reflexionsstrategien auf: Über die direkte und unmittelbare Konfrontation mit Aussagen von Tätern – d.h. ehemaligen freiwilligen niederländischen Angehörigen der SS sowie ehemaligen deutschen Besatzern – provoziert Armando beim Leser eine Auseinandersetzung mit den eigenen, meist unhinterfragt gebliebenen Erinnerungs- und Wahrnehmungsmustern. Er durchbricht damit die Dichotomie von positivem Eigenem und negativem Fremdem und konterkariert so die innerhalb der niederländischen Erinnerungskultur etablierten Selbst- und Fremdbilder. Vor diesem Hintergrund zeigt die Studie, wie Kunst eine indirekte Mittlerfunktion ausüben und der Künstler durch Störimpulse ungewollt zu einer Mittlerfigur avancieren kann. Dr. Britta Bendieck ist Dozentin für deutsche Sprache und Kultur an der Universiteit van Amsterdam und Leiterin der Abteilung Duitslanddesk am Duitsland Instituut Amsterdam (DIA). Ihre Arbeitsschwerpunkte sind deutschniederländische Kulturbeziehungen, Transferund Mittlerforschung, Erinnerungskulturen, Interkulturalität und deutschsprachige Gegenwartsliteratur."
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Aus der Verlagsmeldung: „Die Produktion von kommerziellen Karten in der Renaissance kann nur unter Betrachtung eines komplexen Zusammenspiels unterschiedlicher Faktoren erklärt werden. Anhand der Karten von Abraham Ortelius (*1527 †1598) lässt sich dies exemplarisch verdeutlichen. Die Struktur von Handelsnetzwerken beeinflusste maßgeblich den Fluss der Informationen, die er benötigte. Technische und ökonomische Möglichkeiten setzten den Rahmen für den Erfolg seiner Kartierungsprojekte. Methodologische und kognitive Prozesse bestimmten den Inhalt und die Gestaltung seines Werkes. Seine Karten waren demzufolge sowohl Produkte von Gelehrsamkeit als auch von Kunsthandwerk – und zugleich Ausdruck eines verbreiteten humanistischen Weltbilds.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Das Buch beschreibt umfassend die Haftung bei Verkehrsunfällen nach niederländischem Recht in deutscher Sprache. Es bietet einen rechtsvergleichenden und nützlichen Beitrag für die Praxis deutscher Gerichte, Anwaltsbüros und Versicherer. Durch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kommt es vermehrt vor, dass bei Schadensersatzklagen wegen eines in den Niederlanden eingetretenen Verkehrsunfalls zwischen einem deutschen und niederländischen Verkehrsteilnehmer deutsche Gerichte zuständig sind und niederländisches Recht anwenden müssen. Wesentliche Strukturmerkmale des niederländischen Verkehrshaftungsrechts sind jedoch gesetzlich nicht geregelt, sondern wurden durch die Rechtsprechung entwickelt, die in dem Buch beschrieben werden.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Erbschaften und Vermächtnisse des Insolvenzschuldners stellen für die Gläubiger häufig die einzige Möglichkeit dar, eine nennenswerte Befriedigungsquote zu erhalten. In Deutschland ist der Schuldner jedoch sowohl im Insolvenz- als auch im Restschuldbefreiungsverfahren frei, die Erbschaft oder das Vermächtnis auszuschlagen. Damit geht das deutsche Insolvenzrecht in Europa einen Sonderweg. In der Gegenüberstellung mit dem französischen und dem niederländischen Recht überprüft Friederike Dorn den derzeitigen deutschen Ansatz auf seine Tragfähigkeit und entwickelt einen konkreten Reformvorschlag. In Anlehnung an das französische Recht schlägt sie vor, dem Insolvenzverwalter künftig die Anfechtung der Ausschlagung zu ermöglichen. Für das Restschuldbefreiungsverfahren spricht sie sich für die Einführung einer Annahmeobliegenheit des Schuldners aus.“
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Aus dem Verlagstext: „Eine Besonderheit des kollektiven Rechtsschutzes besteht darin, dass ein Vergleich typischerweise erst mit seiner gerichtlichen Genehmigung für alle Beteiligten bindend wird. Alexander Eggers greift auf die Erfahrungen aus den USA sowie den Niederlanden zurück und untersucht, wie diese Kontrollfunktion des Gerichts in Deutschland gehandhabt werden sollte. Nicht zuletzt im Zuge des Dieselskandals hat die Debatte um den kollektiven Rechtsschutz wieder an Fahrt gewonnen. Ein Kernthema von Kollektivverfahren ist die adäquate Repräsentation der Geschädigten. In deren Interesse muss auch bei einer einvernehmlichen Streitbeilegung eine faire und angemessene Lösung gewährleistet werden. Deshalb gehört es zum internationalen Standard, dass ein Vergleich vom Gericht überprüft und genehmigt werden muss, um Bindungswirkung zu erlangen. Für die US-amerikanische class action und das niederländische WCAM kann hier auf langjährige Erfahrungen verwiesen werden. Bei der Musterfeststellungsklage und dem KapMuG fehlen diese jedoch noch. Alexander Eggers untersucht die gerichtliche Kontrollfunktion daher aus rechtsvergleichender Perspektive. Neben ihren Ausgangsbedingungen und Maßstäben berücksichtigt er unter anderem die Frage nach der Entscheidungsgrundlage des Gerichts. Sein Anliegen ist es Lösungsansätze zu finden, die eine effiziente Streitbeilegung ermöglichen und zugleich die Interessen der Repräsentierten wahren.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Fälle der grenzüberschreitenden Leihmutterschaft, bei der deutsche Wunscheltern angesichts des inländischen Leihmutterschaftsverbots sowie der flankierenden abstammungsrechtlichen Regelung des § 1591 BGB eine Leihmutter in einem anderen Staat mit der Austragung eines Kindes beauftragen, stellen eine Herausforderung im geltenden Kollisions- und Verfahrensrecht dar. Eingangs der Arbeit werden die dogmatischen Grundlagen im Internationalen Abstammungsrecht (Art. 19 EGBGB) sowie Internationalen Verfahrensrecht (§ 108 FamFG) dargestellt und zentrale diesbezügliche Fragen, wie etwa die der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts von Neugeborenen, geklärt. Bei der Prüfung eines möglichen Ordre-public-Verstoßes wird die 2014, 2018 und 2019 insoweit ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer kritischen Würdigung unterzogen, insbesondere hinsichtlich des grund- und menschenrechtlichen Spannungsverhältnisses zwischen Leihmutter, Wunscheltern und Kind. Darüber hinaus werden kollisions- und verfahrensrechtsvergleichend auch das österreichische und das niederländische Recht untersucht. Hierbei werden dogmatische Unterschiede und Gemeinsamkeiten gegenüber dem deutschen Recht herausgearbeitet sowie die in beiden Ländern zur grenzüberschreitenden Leihmutterschaft ergangene Rechtsprechung vergleichend gewürdigt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass das – im Ausland bereits etablierte, aber im Inland bisher unbekannte – Statusverhältnis zwischen Wunscheltern und Kind keiner Reformierung des geltenden deutschen Kollisions- oder Verfahrensrechts bedarf, da sich mittels einer kindeswohlzentrierten Prüfung grenzüberschreitende Leihmutterschaftsfälle bereits de lege lata sachgerecht lösen lassen.“
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Aus der Verlagsmeldung: „In einer Zeit des globalen Austausches und imperialer Konkurrenz schlossen sich um 1900 staatliche und privatwirtschaftliche Akteure aus dem Deutschen Kaiserreich und dem Königreich der Niederlande zusammen, um der britischen Vormachtstellung im Welttelegrafennetz Einhalt zu gebieten. Sie organisierten verschiedene Joint Ventures, die von wirtschaftlichen Austauschbeziehungen über eine gemeinsame Deutsch-Niederländische Telegraphengesellschaft und schließlich bis zur technischen Zusammenarbeit in funktelegrafischen Großprojekten in ihren Kolonien und Interessensphären im und am Pazifik reichten. Die Studie untersucht die Entwicklung des transnationalen Public-private Partnerships in Telekommunikationsprojekten des Pazifischen Raums bis über den Ersten Weltkrieg hinaus und verbindet diese mit den globalen Entwicklungen der Zeit. Die Konzentration liegt dabei auf bislang wenig erforschten Akteuren des Weltkommunikationswesens im frühen 20. Jahrhundert.“
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Aus der Verlagsmeldung: „In einer Zeit des globalen Austausches und imperialer Konkurrenz schlossen sich um 1900 staatliche und privatwirtschaftliche Akteure aus dem Deutschen Kaiserreich und dem Königreich der Niederlande zusammen, um der britischen Vormachtstellung im Welttelegrafennetz Einhalt zu gebieten. Sie organisierten verschiedene Joint Ventures, die von wirtschaftlichen Austauschbeziehungen über eine gemeinsame Deutsch-Niederländische Telegraphengesellschaft und schließlich bis zur technischen Zusammenarbeit in funktelegrafischen Großprojekten in ihren Kolonien und Interessensphären im und am Pazifik reichten. Die Studie untersucht die Entwicklung des transnationalen Public-private Partnerships in Telekommunikationsprojekten des Pazifischen Raums bis über den Ersten Weltkrieg hinaus und verbindet diese mit den globalen Entwicklungen der Zeit. Die Konzentration liegt dabei auf bislang wenig erforschten Akteuren des Weltkommunikationswesens im frühen 20. Jahrhundert.“
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Aus der Verlagsmeldung: "Das plötzliche Auftreten, die Ermordung und der anschließende Wahlerfolg des niederländischen Rechtspopulisten Pim Fortuyn (1948–2002) gehören zu den fesselndsten Vorgängen der niederländischen Politik. Erstmals zeichnet eine deutschsprachige Arbeit dieses Phänomen für den Zeitraum von 2001 bis 2007 umfassend nach. Wer war Fortuyn als Person und politischer Denker, was machte seine liberale Spielart des Rechtspopulismus aus? Wer hat ihn gewählt? Das Buch untersucht auch die kurze Regierungsbeteiligung der Liste Pim Fortuyn (LPF) und die längerfristigen Folgen für Politik und Parteienlandschaft in den Niederlanden. Heutige populistische Parteiführer wie Geert Wilders und Thierry Baudet bauen auf dieser schockartigen Episode auf."
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Aus der Verlagsmeldung: „Die Durchsetzung von Verbraucherrechten gilt als defizitär. Um das Verbraucherrecht faktisch zur Geltung zu bringen, verfolgen Deutschland, Frankreich und die Niederlande traditionell unterschiedliche Ansätze. Mit zunehmender Intensität wirken auch europäische Maßnahmen auf die nationalen Durchsetzungsstrukturen ein. Die Arbeit stellt die unterschiedlichen Formen der Verbraucherrechtsdurchsetzung in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden dar. Dabei werden individuelle, kollektive sowie behördliche Rechtsschutzinstrumente und deren Stellenwert in der Rechtsordnung näher betrachtet. Auf Grundlage einer rechtsvergleichenden Analyse wird ein eigener Ansatz zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten vorgestellt.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Herbst 1357: Herzog Albrecht I. von Niederbayern-Straubing-Holland, 21 Jahre alt und gerade vier Jahre an der Macht, erhält Nachrichten aus den niederländischen Grafschaften: Sein dort regierender Bruder Wilhelm ist schwer erkrankt und Albrecht soll unverzüglich dessen Stellvertretung im Norden übernehmen. Doch Wilhelm wird den Rest seines Lebens in geistiger Umnachtung verbringen und Albrecht entscheidet sich, in den niederländischen Grafschaften zu bleiben. Doch wie soll es im niederbayerischen Landesteil weitergehen, der nun – zumindest bis zur Volljährigkeit der Herzogssöhne – weitgehend sich selbst überlassen ist und doch dem Herrscherhaus erhalten bleiben soll? Unter der Regie der herzoglichen Pfleger organisieren die Landstände die Verwaltung des „Straubinger Ländchens“ selbst und profitieren am Ende auch davon. Das Herzogtum Niederbayern-Straubing-Holland existierte von 1353 bis 1425/29 und umfasste Teile des heutigen Niederbayern und der östlichen Oberpfalz sowie die niederländischen Grafschaften Hennegau, Holland, Zeeland und Friesland. Diese Studie behandelt in anschaulicher Weise die Verwaltungsstrukturen und Funktionsträger der beiden Landesteile und wurde 2018 mit dem Straubinger Hochschulpreis ausgezeichnet.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Gerard Ter Borch, der später zu den bekanntesten Porträtisten seiner Zeit gehören sollte, kam als noch junger Künstler im Tross der niederländischen Gesandtschaft nach Münster, um für die Mitglieder der Delegation zu arbeiten und das bedeutende politische Ereignis, das den 30jährigen- sowie 80jährigen Krieg beendete, bildlich zu fixieren. Die Kunstwerke, die im Rahmen des Westfälischen Friedenskongresses von 1648 entstanden sind, zählen zu den ersten großen Erfolgen eines noch jungen Porträtisten und sind bisher von der Forschung meist nur unzulänglich untersucht worden. Sie und die Frage nach ihrer Funktion stehen in dieser Arbeit im Mittelpunkt des Interesses. Wie geht Ter Borch mit dem Darstellungsrepertoire der Zeitgenossen um? Wo bleibt er Bildtraditionen treu und an welcher Stelle durchbricht er sie? Welche Funktion und welchen Einfluss hat Ter Borchs Hauptwerk in der öffentlichen Rezeption? Für sein „Friedensbild" jedenfalls lässt sich eindrücklich zeigen, dass es eine neue Bildtradition im Bereich von Friedensdarstellungen begründet.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Um auch die unbeabsichtigten Folgen ihrer Politik zu ermitteln, unternehmen Regierungen umfassende Gesetzesfolgenabschätzungen. Immer häufiger lassen sie sich dabei von unabhängigen Expertengremien kontrollieren. Doch: Wie erzielen diese Gremien Einfluss? Und welche Rolle spielen sie als Politikberater für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung? Das Buch eröffnet neue Einblicke in die Entwicklungshistorie und Handlungsrealität der drei erfahrensten Normenkontrollräte in Europa. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verwaltungskulturen werden die Ratstypen „Wachhund“, „Torwächter“ und „Kritischer Freund“ herausgearbeitet. Die Ergebnisse schärfen die politische und wissenschaftliche Debatte um die Leistungsfähigkeit von Normenkontrollräten.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Ausgehend von der deutschen Malerei verbreitete sich die 'Neue Sachlichkeit' ab 1925 schnell in anderen Kunstdisziplinen und über die deutschen Landesgrenzen hinaus. In den Niederlanden war der literarische Diskurs zur 'Nieuwe Zakelijkheid' rasch von scharfer Polemik geprägt. Literaturkritiker zogen den künstlerischen Status des Konzepts in Zweifel. Mit ihren negativen Äußerungen prägten sie jedoch nicht nur die damaligen Debatten, auch die literaturwissenschaftliche Rezeption der 'Nieuwe Zakelijkheid' war noch bis in die 1990er Jahre von den Urteilen einzelner zeitgenössischer Gegner bestimmt. Diese Arbeit untersucht die Ursachen dieser Polemik, indem die Kritikerurteile nicht als rein poetologisches Werturteil betrachtet werden, sondern als strategisches Positionierungsinstrument der Kritiker im Kampf um Macht und Einfluss im niederländischen Kunstfeld der Zwischenkriegszeit. Dabei werden die literaturkritischen Positionen im breiteren Kontext der anderen Kunstdebatten (u.a. Bildende Kunst und Architektur) analysiert. Auf diese Weise werden interdisziplinäre Korrelationen der Debatten herausgestellt und so eine adäquatere Erklärung für das negative Rezeptionsbild der 'Nieuwe Zakelijkheid' gegeben.“
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- Westfälischer Friedenskongress (1)