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Aus der Verlagsmeldung: „Durch die Schaffung gemeinsamer Wirtschaftsräume kommt es sowohl auf unternehmerischer als auch auf persönlicher Ebene zu internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen. Vermögen wird in verschiedenen Formen in unterschiedlichen Ländern investiert, Wohnsitze und Ansässigkeiten werden verlagert. Es kommt zu grenzüberschreitenden Vermögensbesitzverhältnissen. Dadurch entstehen in mehreren Ländern gleichzeitig steuerliche Anknüpfungsmerkmale, die eine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer auslösen können. Nationale deutsche Regelungen reichen in der Regel nicht aus, um eine drohende Doppelbesteuerung gänzlich aufzuheben. Anders als im Bereich der Ertragsteuern ist das Netz der Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern in Deutschland und international nicht stark ausgeprägt. Dadurch gibt es selbst innerhalb der EU ein hohes Maß an Doppelbesteuerungsrisiken. Die Relevanz und steuerliche Brisanz dieser Thematik werden oft erst erkannt, wenn tatsächlich eine Doppelbesteuerung eintritt. Die Untersuchung zeigt auf, auf welcher Ebene von der Entstehung der Steuer bis zur Ermittlung der finalen Steuerschuld angesetzt werden kann, um im Verhältnis von Deutschland zu Frankreich, zu Großbritannien und zu den Niederlanden das Risiko der Doppelbesteuerung zu minimieren.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Erbschaften und Vermächtnisse des Insolvenzschuldners stellen für die Gläubiger häufig die einzige Möglichkeit dar, eine nennenswerte Befriedigungsquote zu erhalten. In Deutschland ist der Schuldner jedoch sowohl im Insolvenz- als auch im Restschuldbefreiungsverfahren frei, die Erbschaft oder das Vermächtnis auszuschlagen. Damit geht das deutsche Insolvenzrecht in Europa einen Sonderweg. In der Gegenüberstellung mit dem französischen und dem niederländischen Recht überprüft Friederike Dorn den derzeitigen deutschen Ansatz auf seine Tragfähigkeit und entwickelt einen konkreten Reformvorschlag. In Anlehnung an das französische Recht schlägt sie vor, dem Insolvenzverwalter künftig die Anfechtung der Ausschlagung zu ermöglichen. Für das Restschuldbefreiungsverfahren spricht sie sich für die Einführung einer Annahmeobliegenheit des Schuldners aus.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Die Durchsetzung von Verbraucherrechten gilt als defizitär. Um das Verbraucherrecht faktisch zur Geltung zu bringen, verfolgen Deutschland, Frankreich und die Niederlande traditionell unterschiedliche Ansätze. Mit zunehmender Intensität wirken auch europäische Maßnahmen auf die nationalen Durchsetzungsstrukturen ein. Die Arbeit stellt die unterschiedlichen Formen der Verbraucherrechtsdurchsetzung in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden dar. Dabei werden individuelle, kollektive sowie behördliche Rechtsschutzinstrumente und deren Stellenwert in der Rechtsordnung näher betrachtet. Auf Grundlage einer rechtsvergleichenden Analyse wird ein eigener Ansatz zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten vorgestellt.“
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Abstract „Der Beitrag behandelt die Frage, inwiefern der Übergang von neo-liberalen zu Pro-Wohlfahrtsstaatsprogrammen tatsächlich als neues Erfolgsrezept von extremen und populistischen Rechtsparteien in Europa angesehen werden kann. Mit "links-autoritär" oder "exkludierende Solidarität" wurden vielfach Parteien etikettiert, die autoritäre soziokulturelle Positionen mit Unterstützung für den Sozialstaat in sozioökonomischen Positionen verbinden. Bei letzterem spielt Wohlfahrtschauvinismus, also die Ausgrenzung national definierter Fremdgruppen von sozialstaatlichen Leistungen, eine große Rolle. Inwiefern von einer solchen neuen Ausrichtung der populistischen und extremen Rechten gesprochen werden kann, wird an den Länderbeispielen Frankreich, Österreich, Ungarn und den Niederlanden diskutiert. Dafür fassen die Autor*innen die Entwicklung extremer und populistischer Rechtsparteien zusammen, stellen die Veränderungen ihrer Programmatik dar und geben Auskunft über die Entwicklung ihrer Wählerschaft. Soweit sie Parteien in Regierungsverantwortung sind, wird die Umsetzung der Programmatik in tatsächliche Maßnahmen beurteilt.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Karin Kämpfe geht in ihrer qualitativ-rekonstruktiven Studie der Pluralisierung von Kindheiten in Migrationsgesellschaften aus Kinderperspektiven nach. Anhand von in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden geführten Gruppendiskussionen rekonstruiert sie handlungsleitende Orientierungen von Kindern im Kontext von Migration und Differenz. Im Ergebnis zeigen sich Selbstpositionierungen im Sinne planvoller sowie irritierter/unsicherer AkteurInnen als handlungsleitend. Der Ländervergleich liefert Hinweise, dass Kindheiten kein in erster Linie nationales Konstrukt darstellen, sondern durch einen größeren – hier westlich-wohlfahrtsstaatlichen sowie transnationalen – Gesamtkontext gerahmt sind.“
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Angaben aus der Verlagsmeldung: „Wird unter Verletzung fremder Rechte ein Gewinn erzielt, so stellt sich die Frage, wem dieser zusteht: dem Rechtsinhaber, der zur Gewinnerzielung nicht beigetragen hat, oder dem Gewinnerzielenden, der ohne das fremde Recht den Gewinn nicht erzielt hätte. Kristin Boosfeld stellt die in Frankreich, den Niederlanden und England vertretenen Lösungsansätze gegenüber und stellt fest, dass nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb der untersuchten Rechtsordnungen keine einheitlichen Argumentationsmuster bestehen. Je nachdem, welches Recht betroffen ist, sollen unterschiedliche Haftungsregimes greifen. Die hieraus folgenden Wertungswidersprüche sucht sie durch eine einheitliche Begründung des Gewinnausgleichs aufzulösen und geht der Frage nach, auf der Grundlage welcher Kriterien festgestellt werden kann, ob und in welcher Form ein Ausgleich in rechtswidriger Weise erzielten Gewinns zu erfolgen hat.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Mit den für das internationale Gesellschaftsrecht grundlegenden Entscheidungen des EuGH in Sachen `Centros`, `Überseering` und `Inspire Art` sind Gesellschaften innerhalb Europas grenzüberschreitend mobil. Was ausländische Gesellschaften im Rucksack ihres Gesellschaftsstatuts in Punkto Gläubigerschutz und insbesondere im Hinblick auf existenzvernichtende Eingriffe mit auf ihre Reise nach Deutschland nehmen, ist im Detail jedoch noch ebenso ungeklärt wie die spiegelbildliche Frage nach der Anwendbarkeit des deutschen Rechts auf ausländische Gesellschaften mit Sitz in Deutschland. Beide Fragen lassen sich nur mit einem detaillierten Blick auf die jeweiligen nationalen Regelungen klären. Ausgehend von der deutschen Rechtsprechung zu existenzvernichtenden Eingriffen geht Johanna Kroh daher der Frage nach, welche Lösungen die englische, französische und niederländische Rechtsordnung für insolvenzverursachende Eingriffe der Gesellschafter in das Gesellschaftsvermögen bieten.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Integrationsprogramme für Neuzuwanderer haben in den vergangenen Jahren in Europa eine starke Expansion erfahren. Die Erwartungen an diese neue politische Maßnahme sind hoch. Wie lässt sich jedoch erklären, dass die Niederlande als ehemaliger Vorreiter in Europa ihr Programm abgeschafft haben? Dieses Buch vergleicht zunächst die Einführung und Ausgestaltung der Programme in den Niederlanden, Frankreich und Deutschland und analysiert dann das Aufkommen alternativer Strategien, die die bisher staatlich verantwortete Integrationsaufgabe in weiten Teilen auf den Zuwanderer übertragen.“
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- 1900-20xx insgesamt (1)
- 1918–1940 (1)
- 1940–1945 (1)
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Erscheinungsjahr
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