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Aus dem Verlagstext: „Unter welchen Voraussetzungen gewähren das deutsche, niederländische und englische Recht dem Gläubiger einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrags? Quincy C. Lobach geht dieser Frage nach und untersucht, inwiefern sowohl bei dogmatischer Betrachtung als auch in praktischer Hinsicht Unterschiede und Gemeinsamkeiten beobachtet werden können. Der Erfüllungsanspruch gehört zu den klassischen Themenkomplexen des Vertragsrechts und der Rechtsvergleichung. Quincy C. Lobach untersucht, unter welchen Voraussetzungen das deutsche, niederländische und englische Recht dem Gläubiger einen Anspruch auf Naturalerfüllung des Vertrags gewähren. Nach einer grundlegenden Abhandlung der Dogmatik des Erfüllungsanspruchs und des englischen Verständnisses von rights und remedies sowie specific performance , nimmt der Autor einige Institute in den Blick, die den Erfüllungsanspruch begrenzen. Er thematisiert insbesondere die Unmöglichkeit, Unverhältnismäßigkeit, Unzumutbarkeit und Störung der Geschäftsgrundlage sowie die vergleichbaren Regelungen des niederländischen und englischen Rechts. Da der Erfüllungsanspruch letztlich maßgeblich von seiner Durchsetzbarkeit abhängt, wird auch das Zwangsvollstreckungsrecht ausführlich behandelt.“
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„Unabhängig von Planungsaufgabe oder Eigenarten des Planungsraums trägt eine fundierte Bestandsaufnahme und Analyse maßgeblich zur Qualität von Planung bei. Zudem spielt die visuelle Vermittlung von Bestandsaufnahmen, Analysen und Planungsinhalten eine entscheidende Rolle bei der Kommunikation und Legitimation von Lösungsansätzen. Visualisierungen in der räumlichen Planung – in ihrer Bandbreite von einfachen Kartendarstellungen bis hin zu komplexen visuellen Darstellungen räumlicher Phänomene – stellen ein grundsätzliches Argumentationsmittel zum Verständnis räumlicher Planung dar. Dies gilt auch für die Strukturen im Umland der Städte. Mit dem in den 1950er-Jahren in Deutschland verstärkt einsetzenden Suburbanisierungsprozess entwickelten sich im Laufe der Zeit – in den einst eher ländlich geprägten Räumen am Stadtrand – zunächst neue Wohnstandorte, aber auch Gewerbegebiete, in denen seither die Nutzungsbandbreite immer weiter zunimmt. Im Zusammenhang mit diesen suburbanen Strukturen – die seit den 1990er-Jahren im deutschen Planungsdiskurs als „Zwischenstadt“ diskutiert werden – wurden zahlreiche neue Analyseansätze entwickelt. Diese werden in der vorliegenden Arbeit um eine GIS-basierte kartografische Analyse erweitert, die darauf abzielt, spezifische Raumqualitäten und -mankos dieser Räume herauszuarbeiten. Hierfür wird ein kartografisches Tool zur Analyse suburbaner Strukturen entwickelt und am Beispiel von drei suburbanen Stadtregionen in Deutschland, Belgien und den Niederlanden angewendet. Die Entwicklung des kartografischen Tools erfolgt in vier Stufen und untersucht mittels GIS-gestützter Analysen und innovativer Darstellungsmethoden die Morphologie und räumlichen Elemente, die Nutzungsmuster und Aktivitätsdichte sowie die Topologie suburbaner Strukturen. Das kartografische Tool zeigt sowohl historisch und planungskulturell bedingte Unterschiede der drei Stadtregionen als auch suburban-spezifische Charakteristika auf. Die so identifizierten suburban-spezifischen Gemeinsamkeiten und nationalen Unterschiede stellen Potenziale und Grenzen der visuellen Analyse und eine übertragbare Implementierung in variierenden räumlichen Konstellationen zur Diskussion. Das kartografische Tool entwickelt neue Bilder und macht Herausforderungen und Weiterentwicklungspotenziale suburbaner Strukturen sichtbar. Diese Räume werden mithilfe des kartografischen Tools nicht nur vergleichend analysiert, es werden auch übergeordnete Entwicklungen und Zusammenhänge erkannt und auf deren Grundlage planerische Lösungsansätze und Steuerungsmöglichkeiten zum Umgang mit suburbanen Strukturen identifiziert.“
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Angaben aus der Verlagsmeldung: „Diese Studie ordnet die ökonomischen Modelle der "Entwicklungshilfe" als kolonial geprägtes und historisch gebundenes Wissen ein und untersucht deren Lokalisierung in Verhandlungen und Projekten der Bundesrepublik und der Niederlande mit der Republik Indonesien in den langen 1960er Jahren. Die zugrunde liegenden Quellen umfassen Akten aus Ministerien in Bonn und Den Haag sowie zeitgenössische wissenschaftliche Publikationen über Modernisierung, Industrialisierung und Schulden in Indonesien. Die Analyse zeigt, wie die Aneignung modernisierungstheoretischer Modelle im Rahmen der "Technischen Hilfe" Anfang der 1960er Jahre, also vor dem Regimewechsel von Sukarno zu Suharto, die Möglichkeit indonesischer Agency barg, und wie die Schuldenregelung im Rahmen der "Finanziellen Hilfe" nach 1965/66 koloniale Strukturen von Zentrum und abhängiger Peripherie mithilfe des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank re-etablierte.“
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Angaben aus der Verlagsmeldung: „Diese Studie ordnet die ökonomischen Modelle der "Entwicklungshilfe" als kolonial geprägtes und historisch gebundenes Wissen ein und untersucht deren Lokalisierung in Verhandlungen und Projekten der Bundesrepublik und der Niederlande mit der Republik Indonesien in den langen 1960er Jahren. Die zugrunde liegenden Quellen umfassen Akten aus Ministerien in Bonn und Den Haag sowie zeitgenössische wissenschaftliche Publikationen über Modernisierung, Industrialisierung und Schulden in Indonesien. Die Analyse zeigt, wie die Aneignung modernisierungstheoretischer Modelle im Rahmen der "Technischen Hilfe" Anfang der 1960er Jahre, also vor dem Regimewechsel von Sukarno zu Suharto, die Möglichkeit indonesischer Agency barg, und wie die Schuldenregelung im Rahmen der "Finanziellen Hilfe" nach 1965/66 koloniale Strukturen von Zentrum und abhängiger Peripherie mithilfe des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank re-etablierte.“
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Aus dem Verlagstext: „Das staatliche Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen (AVE) vermag Flächentarifsysteme zu stabilisieren, weil es die Tarifbindung auf nicht-organisierte Unternehmen ausdehnt. Doch was geschieht mit dem Instrument unter dem zugenommenen Druck, Systeme der Lohnfindung umzubauen? Der Autor beleuchtet den institutionellen Wandel der AVE und untersucht die Interessen von Arbeitgebern und Gewerkschaften an der staatlichen Stützung der Tarifpolitik mittels AVE. Das Buch trägt dadurch zu einem besseren Verständnis für die Stabilität und den Wandel der europäischen Tarifsysteme bei.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Durch die Schaffung gemeinsamer Wirtschaftsräume kommt es sowohl auf unternehmerischer als auch auf persönlicher Ebene zu internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen. Vermögen wird in verschiedenen Formen in unterschiedlichen Ländern investiert, Wohnsitze und Ansässigkeiten werden verlagert. Es kommt zu grenzüberschreitenden Vermögensbesitzverhältnissen. Dadurch entstehen in mehreren Ländern gleichzeitig steuerliche Anknüpfungsmerkmale, die eine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer auslösen können. Nationale deutsche Regelungen reichen in der Regel nicht aus, um eine drohende Doppelbesteuerung gänzlich aufzuheben. Anders als im Bereich der Ertragsteuern ist das Netz der Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern in Deutschland und international nicht stark ausgeprägt. Dadurch gibt es selbst innerhalb der EU ein hohes Maß an Doppelbesteuerungsrisiken. Die Relevanz und steuerliche Brisanz dieser Thematik werden oft erst erkannt, wenn tatsächlich eine Doppelbesteuerung eintritt. Die Untersuchung zeigt auf, auf welcher Ebene von der Entstehung der Steuer bis zur Ermittlung der finalen Steuerschuld angesetzt werden kann, um im Verhältnis von Deutschland zu Frankreich, zu Großbritannien und zu den Niederlanden das Risiko der Doppelbesteuerung zu minimieren.“
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Aus dem Verlagstext: „Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen die Überprüfung und Anpassung von Eheverträgen im niederländischen und deutschen Recht. Rechtsvergleichend werden die Modelle beider Rechtsordnung gegenübergestellt und evaluiert. Kernfrage der Ausarbeitung ist, ob niederländische oder deutsche Eheverträge einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen und, sofern dies zutrifft, inwieweit dies zu einer Anpassung der ehevertraglichen Regelungen durch die Gerichte führen kann. Darauf aufbauend wird erörtert, ob sich aus dem Rechtsvergleich Lösungsansätze für die in den einzelnen Rechtsordnungen bestehenden Problemstellungen ableiten lassen.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Das Buch beschreibt umfassend die Haftung bei Verkehrsunfällen nach niederländischem Recht in deutscher Sprache. Es bietet einen rechtsvergleichenden und nützlichen Beitrag für die Praxis deutscher Gerichte, Anwaltsbüros und Versicherer. Durch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kommt es vermehrt vor, dass bei Schadensersatzklagen wegen eines in den Niederlanden eingetretenen Verkehrsunfalls zwischen einem deutschen und niederländischen Verkehrsteilnehmer deutsche Gerichte zuständig sind und niederländisches Recht anwenden müssen. Wesentliche Strukturmerkmale des niederländischen Verkehrshaftungsrechts sind jedoch gesetzlich nicht geregelt, sondern wurden durch die Rechtsprechung entwickelt, die in dem Buch beschrieben werden.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Erbschaften und Vermächtnisse des Insolvenzschuldners stellen für die Gläubiger häufig die einzige Möglichkeit dar, eine nennenswerte Befriedigungsquote zu erhalten. In Deutschland ist der Schuldner jedoch sowohl im Insolvenz- als auch im Restschuldbefreiungsverfahren frei, die Erbschaft oder das Vermächtnis auszuschlagen. Damit geht das deutsche Insolvenzrecht in Europa einen Sonderweg. In der Gegenüberstellung mit dem französischen und dem niederländischen Recht überprüft Friederike Dorn den derzeitigen deutschen Ansatz auf seine Tragfähigkeit und entwickelt einen konkreten Reformvorschlag. In Anlehnung an das französische Recht schlägt sie vor, dem Insolvenzverwalter künftig die Anfechtung der Ausschlagung zu ermöglichen. Für das Restschuldbefreiungsverfahren spricht sie sich für die Einführung einer Annahmeobliegenheit des Schuldners aus.“
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Aus dem Verlagstext: „Eine Besonderheit des kollektiven Rechtsschutzes besteht darin, dass ein Vergleich typischerweise erst mit seiner gerichtlichen Genehmigung für alle Beteiligten bindend wird. Alexander Eggers greift auf die Erfahrungen aus den USA sowie den Niederlanden zurück und untersucht, wie diese Kontrollfunktion des Gerichts in Deutschland gehandhabt werden sollte. Nicht zuletzt im Zuge des Dieselskandals hat die Debatte um den kollektiven Rechtsschutz wieder an Fahrt gewonnen. Ein Kernthema von Kollektivverfahren ist die adäquate Repräsentation der Geschädigten. In deren Interesse muss auch bei einer einvernehmlichen Streitbeilegung eine faire und angemessene Lösung gewährleistet werden. Deshalb gehört es zum internationalen Standard, dass ein Vergleich vom Gericht überprüft und genehmigt werden muss, um Bindungswirkung zu erlangen. Für die US-amerikanische class action und das niederländische WCAM kann hier auf langjährige Erfahrungen verwiesen werden. Bei der Musterfeststellungsklage und dem KapMuG fehlen diese jedoch noch. Alexander Eggers untersucht die gerichtliche Kontrollfunktion daher aus rechtsvergleichender Perspektive. Neben ihren Ausgangsbedingungen und Maßstäben berücksichtigt er unter anderem die Frage nach der Entscheidungsgrundlage des Gerichts. Sein Anliegen ist es Lösungsansätze zu finden, die eine effiziente Streitbeilegung ermöglichen und zugleich die Interessen der Repräsentierten wahren.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Fälle der grenzüberschreitenden Leihmutterschaft, bei der deutsche Wunscheltern angesichts des inländischen Leihmutterschaftsverbots sowie der flankierenden abstammungsrechtlichen Regelung des § 1591 BGB eine Leihmutter in einem anderen Staat mit der Austragung eines Kindes beauftragen, stellen eine Herausforderung im geltenden Kollisions- und Verfahrensrecht dar. Eingangs der Arbeit werden die dogmatischen Grundlagen im Internationalen Abstammungsrecht (Art. 19 EGBGB) sowie Internationalen Verfahrensrecht (§ 108 FamFG) dargestellt und zentrale diesbezügliche Fragen, wie etwa die der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts von Neugeborenen, geklärt. Bei der Prüfung eines möglichen Ordre-public-Verstoßes wird die 2014, 2018 und 2019 insoweit ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer kritischen Würdigung unterzogen, insbesondere hinsichtlich des grund- und menschenrechtlichen Spannungsverhältnisses zwischen Leihmutter, Wunscheltern und Kind. Darüber hinaus werden kollisions- und verfahrensrechtsvergleichend auch das österreichische und das niederländische Recht untersucht. Hierbei werden dogmatische Unterschiede und Gemeinsamkeiten gegenüber dem deutschen Recht herausgearbeitet sowie die in beiden Ländern zur grenzüberschreitenden Leihmutterschaft ergangene Rechtsprechung vergleichend gewürdigt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass das – im Ausland bereits etablierte, aber im Inland bisher unbekannte – Statusverhältnis zwischen Wunscheltern und Kind keiner Reformierung des geltenden deutschen Kollisions- oder Verfahrensrechts bedarf, da sich mittels einer kindeswohlzentrierten Prüfung grenzüberschreitende Leihmutterschaftsfälle bereits de lege lata sachgerecht lösen lassen.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Die Durchsetzung von Verbraucherrechten gilt als defizitär. Um das Verbraucherrecht faktisch zur Geltung zu bringen, verfolgen Deutschland, Frankreich und die Niederlande traditionell unterschiedliche Ansätze. Mit zunehmender Intensität wirken auch europäische Maßnahmen auf die nationalen Durchsetzungsstrukturen ein. Die Arbeit stellt die unterschiedlichen Formen der Verbraucherrechtsdurchsetzung in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden dar. Dabei werden individuelle, kollektive sowie behördliche Rechtsschutzinstrumente und deren Stellenwert in der Rechtsordnung näher betrachtet. Auf Grundlage einer rechtsvergleichenden Analyse wird ein eigener Ansatz zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten vorgestellt.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Um auch die unbeabsichtigten Folgen ihrer Politik zu ermitteln, unternehmen Regierungen umfassende Gesetzesfolgenabschätzungen. Immer häufiger lassen sie sich dabei von unabhängigen Expertengremien kontrollieren. Doch: Wie erzielen diese Gremien Einfluss? Und welche Rolle spielen sie als Politikberater für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung? Das Buch eröffnet neue Einblicke in die Entwicklungshistorie und Handlungsrealität der drei erfahrensten Normenkontrollräte in Europa. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verwaltungskulturen werden die Ratstypen „Wachhund“, „Torwächter“ und „Kritischer Freund“ herausgearbeitet. Die Ergebnisse schärfen die politische und wissenschaftliche Debatte um die Leistungsfähigkeit von Normenkontrollräten.“
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Angaben aus der Verlagsmeldung: „Die fallzentrierte Studie verfolgt das Ziel, die Strukturen des Politikfelds der Grünen Gentechnik in Deutschland und den Niederlande zu analysieren und ein umfangreiches Bild des Politikfelds sowie der dort aktiven Akteure, der geäußerten Meinungen und Positionen, der ausgetragenen Konflikte, der historischen Entwicklungen sowie der Initiativen zur Konfliktlösung und politischen Regulierung zu zeichnen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf drei Gruppen gentechnikkritischer zivilgesellschaftlicher Kollektivakteure: (alternative) Landwirtschafts-, Umweltschutz- und Verbraucherschutzakteure, deren Aktivitäten, Motivationen, Positionen, Rollen und deren Handeln innerhalb des Politikfelds der Grünen Gentechnik näher beleuchtet werden. Zentral steht dabei die Frage, welche Rollen die hier untersuchten Akteure der Anti-Gentechnik-Bewegung jeweils einnehmen und welche Qualität die Interaktionen zwischen diesen Akteuren haben.“
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Angaben aus der Verlagsmeldung: „Die fallzentrierte Studie verfolgt das Ziel, die Strukturen des Politikfelds der Grünen Gentechnik in Deutschland und den Niederlande zu analysieren und ein umfangreiches Bild des Politikfelds sowie der dort aktiven Akteure, der geäußerten Meinungen und Positionen, der ausgetragenen Konflikte, der historischen Entwicklungen sowie der Initiativen zur Konfliktlösung und politischen Regulierung zu zeichnen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf drei Gruppen gentechnikkritischer zivilgesellschaftlicher Kollektivakteure: (alternative) Landwirtschafts-, Umweltschutz- und Verbraucherschutzakteure, deren Aktivitäten, Motivationen, Positionen, Rollen und deren Handeln innerhalb des Politikfelds der Grünen Gentechnik näher beleuchtet werden. Zentral steht dabei die Frage, welche Rollen die hier untersuchten Akteure der Anti-Gentechnik-Bewegung jeweils einnehmen und welche Qualität die Interaktionen zwischen diesen Akteuren haben.“
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Aus dem Verlagstext: „Der Großteil der urheberrechtlich geschützten Werke wird in Auftrags- oder Arbeitsverhältnissen geschaffen. Zusätzlich hat die grenzüberschreitende Werknutzung zugenommen. Maria Ottermann untersucht rechtsvergleichend, wie das Urheberrecht in Deutschland, das Copyright Law in England und das Auteursrecht in den Niederlanden den Konflikt der Rechtverteilung im Arbeits- und Auftragsverhältnis lösen. Die Autorin klärt, in welchem Umfang die gesetzlichen Unterschiede bei der Zuordnung der originären Inhaberschaft und der Verteilung der urheberpersönlichkeits- bzw. verwertungsrechtlichen Befugnisse vertraglich angeglichen werden können. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der wissenschaftlichen Hinterfragung des in Deutschland, England und den Niederlanden geltenden nationalen Urheberkollisionsrechts und den insoweit vertretenen Ansätzen des Schutzland- bzw. Ursprungslandprinzips. Die Autorin zeigt auf, in welchen Bereichen eine europaweite Harmonisierung wünschenswert wäre.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Das vorliegende Buch untersucht Qualifizierungspraktiken von Unternehmen der Elektroindustrie, die sie im Zuge qualifikatorischer Passungsprobleme auf europäischen Arbeitsmärkten entwickeln. Aufbauend auf wirtschaftsgeographischen Konzepten von Nähe werden institutionelle, geographische, kognitive und soziale Einflussfaktoren in drei nationalen Kontexten betrachtet und ihre Einflüsse auf das Unternehmenshandeln in nationalen und regionalen Arrangements analysiert.“
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Aus dem Verlagstext: „Politikrelevantes Wissen wird von vielfältigen Organisationen erzeugt und in Beratungsprozesse eingebracht: sie reichen von verwaltungseigenen Wissensinfrastrukturen über Expertengremien sowie wissenschaftliche Forschungs-und Beratungseinrichtungen bis hin zu Think Tanks und gewinnorientierten Anbietern. In einer umfassenden Bestandsaufnahme werden die politikberatenden Einrichtungen im Politikfeld der Raumplanung für drei Länder mit ähnlichem Planungssystem und ähnlicher Expertenkultur – Deutschland, die Niederlande und die Schweiz –, typisiert und beschrieben, um darauf aufbauend Besonderheiten des Politikfelds sowie Veränderungsprozesse und Rollenverschiebungen zu reflektieren. Anhand der Ressortforschungseinrichtung BBSR wird gezeigt, wie es Grenzorganisationen an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik gelingt, mit divergierenden Anforderungen umzugehen und sowohl Politikrelevanz als auch wissenschaftliche Qualität ihrer Expertise zu gewährleisten.“
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