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Aus dem Verlagstext: „Die Erstauflage dieses Werkes liefert eine umfassende Kommentierung des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG) vom 22.12.2020, mit dem ein neues außerinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt wurde. Dieses neue Verfahren schließt die Lücke, die das bisherige Sanierungsrecht zwischen dem Bereich der freien, dafür aber auf den Konsens aller Beteiligten angewiesenen Sanierung einerseits und der gerichtsbegleitenden Sanierung andererseits gelassen hat. Der Kommentar ist wissenschaftlich-kritisch ausgerichtet und hat es sich zum Ziel gesetzt, vorausdenkender Ratgeber für die Restrukturierungspraxis zu sein. Dabei wird das StaRUG nicht als Annex zum Insolvenzrecht verstanden, sondern als eigenständiges Rechtsgebiet, das auch das Sanierungsgesellschafts- und das Sanierungsfinanzierungsrecht mitberücksichtigt. Zudem wird die unionsrechtliche Grundlage analysiert und die Praxis der Restrukturierungsverfahren in anderen Ländern (Holland, Großbritannien) sowie steuerrechtliche Aspekte in den Blick genommen. Das Autorenteam besteht aus einer hochkarätigen Mischung von Wissenschaftlern, Beratungspraktikern und Richtern.“
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Aus den Verlagsangaben: „Aus dem Nachwort von Erhard Roy Wiehn In ihren Memoiren hat sich Ruth Frenk etwas von der Seele geschrieben, was unbedingt lesenswert ist: Ein Stück niederländisch-deutsch-jüdischer Geschichte und Zeitgeschichte. Die Sängerin und Gesangslehrerin ist 1946 als Tochter niederländisch-jüdischer Bergen-Belsen-Überlebender in Rotterdam geboren, lebte in Amsterdam, Genf, New York und seit 1974 in Konstanz am deutschen Bodensee. Eigentlich wollte sie Opernsängerin werden, wurde dann mit jüdischen Liedern und als Gesangslehrerin mit eigener Gesangsklasse bekannt, war sieben Jahre im Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Gesangspädagogen und ist seit 30 Jahren Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft in der Bodenseeregion. Ruth Frenk ist ein Musterbespiel für Engagement und Öffentlichkeitswirksamkeit der Zweiten Generation von Schoáh-Überlebenden, das höchste Anerkennung verdient und der noch viele aktive Jahre in Deutschland zu wünschen sind. Mit ihren Erinnerungen hoffe sie: "anderen den Mut zu geben, auch mit einem schwierigen Start ihre Mitte zu finden und von dort ihr Leben zu bewältigen": "Bald wird es keine Überlebenden mehr geben, und sogar die zweite. Generation verschwindet langsam", so Ruth Frenk: "Ob das jüdische Leben in Europa eine Zukunft hat, bezweifle ich. Ob Antisemitismus je aussterben wird oder erfolgreich bekämpft werden kann, bezweifle ich ebenfalls. Trotz allem bin ich zufrieden mit meiner Entscheidung, in Deutschland zu bleiben. Ich fühle mich umgeben von vielen jungen, begabten und liebenswerten Menschen."“
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Aus dem Verlagstext: „Unter welchen Voraussetzungen gewähren das deutsche, niederländische und englische Recht dem Gläubiger einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrags? Quincy C. Lobach geht dieser Frage nach und untersucht, inwiefern sowohl bei dogmatischer Betrachtung als auch in praktischer Hinsicht Unterschiede und Gemeinsamkeiten beobachtet werden können. Der Erfüllungsanspruch gehört zu den klassischen Themenkomplexen des Vertragsrechts und der Rechtsvergleichung. Quincy C. Lobach untersucht, unter welchen Voraussetzungen das deutsche, niederländische und englische Recht dem Gläubiger einen Anspruch auf Naturalerfüllung des Vertrags gewähren. Nach einer grundlegenden Abhandlung der Dogmatik des Erfüllungsanspruchs und des englischen Verständnisses von rights und remedies sowie specific performance , nimmt der Autor einige Institute in den Blick, die den Erfüllungsanspruch begrenzen. Er thematisiert insbesondere die Unmöglichkeit, Unverhältnismäßigkeit, Unzumutbarkeit und Störung der Geschäftsgrundlage sowie die vergleichbaren Regelungen des niederländischen und englischen Rechts. Da der Erfüllungsanspruch letztlich maßgeblich von seiner Durchsetzbarkeit abhängt, wird auch das Zwangsvollstreckungsrecht ausführlich behandelt.“
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Angaben aus der Verlagsmeldung: „Diese Studie ordnet die ökonomischen Modelle der "Entwicklungshilfe" als kolonial geprägtes und historisch gebundenes Wissen ein und untersucht deren Lokalisierung in Verhandlungen und Projekten der Bundesrepublik und der Niederlande mit der Republik Indonesien in den langen 1960er Jahren. Die zugrunde liegenden Quellen umfassen Akten aus Ministerien in Bonn und Den Haag sowie zeitgenössische wissenschaftliche Publikationen über Modernisierung, Industrialisierung und Schulden in Indonesien. Die Analyse zeigt, wie die Aneignung modernisierungstheoretischer Modelle im Rahmen der "Technischen Hilfe" Anfang der 1960er Jahre, also vor dem Regimewechsel von Sukarno zu Suharto, die Möglichkeit indonesischer Agency barg, und wie die Schuldenregelung im Rahmen der "Finanziellen Hilfe" nach 1965/66 koloniale Strukturen von Zentrum und abhängiger Peripherie mithilfe des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank re-etablierte.“
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Aus dem Verlagstext: „Das staatliche Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen (AVE) vermag Flächentarifsysteme zu stabilisieren, weil es die Tarifbindung auf nicht-organisierte Unternehmen ausdehnt. Doch was geschieht mit dem Instrument unter dem zugenommenen Druck, Systeme der Lohnfindung umzubauen? Der Autor beleuchtet den institutionellen Wandel der AVE und untersucht die Interessen von Arbeitgebern und Gewerkschaften an der staatlichen Stützung der Tarifpolitik mittels AVE. Das Buch trägt dadurch zu einem besseren Verständnis für die Stabilität und den Wandel der europäischen Tarifsysteme bei.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Die großen Nachtfähren von Deutschland, den Niederlanden und Dänemark nach England haben unzähligen Reisenden über Jahrzehnte hinweg eine entspannte Anreise auf die Insel, aber auch unvergessliche Minikreuzfahrten über die Nordsee beschert. Vielleicht nicht immer bei schönstem Wetter, aber auf jeden Fall stilvoller und abwechslungsreicher als die Kurzstreckenfähren über den Ärmelkanal. Viele Linien sind im 21. Jahrhundert der Konkurrenz durch Billigflieger und -busse zum Opfer gefallen, andere dem gestiegenen Kostendruck aufgrund von hohen Treibstoffpreisen oder verschärften Sicherheitsauflagen. So gibt es in Hamburg seit knapp 20 Jahren keine Englandfähre mehr, und auch die traditionelle Verbindung von Dänemark nach England ist 2014 eingestellt worden. Wer es nicht eilig hat und einen Abend im Bord-Restaurant der langen Autofahrt vorzieht, kann jedoch von Häfen wie IJmuiden (Amsterdam), Hoek van Holland und Rotterdam noch immer über Nacht mit der Fähre nach Süd- oder Nordengland fahren.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Durch die Schaffung gemeinsamer Wirtschaftsräume kommt es sowohl auf unternehmerischer als auch auf persönlicher Ebene zu internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen. Vermögen wird in verschiedenen Formen in unterschiedlichen Ländern investiert, Wohnsitze und Ansässigkeiten werden verlagert. Es kommt zu grenzüberschreitenden Vermögensbesitzverhältnissen. Dadurch entstehen in mehreren Ländern gleichzeitig steuerliche Anknüpfungsmerkmale, die eine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer auslösen können. Nationale deutsche Regelungen reichen in der Regel nicht aus, um eine drohende Doppelbesteuerung gänzlich aufzuheben. Anders als im Bereich der Ertragsteuern ist das Netz der Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern in Deutschland und international nicht stark ausgeprägt. Dadurch gibt es selbst innerhalb der EU ein hohes Maß an Doppelbesteuerungsrisiken. Die Relevanz und steuerliche Brisanz dieser Thematik werden oft erst erkannt, wenn tatsächlich eine Doppelbesteuerung eintritt. Die Untersuchung zeigt auf, auf welcher Ebene von der Entstehung der Steuer bis zur Ermittlung der finalen Steuerschuld angesetzt werden kann, um im Verhältnis von Deutschland zu Frankreich, zu Großbritannien und zu den Niederlanden das Risiko der Doppelbesteuerung zu minimieren.“
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Aus dem Verlagstext: „Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen die Überprüfung und Anpassung von Eheverträgen im niederländischen und deutschen Recht. Rechtsvergleichend werden die Modelle beider Rechtsordnung gegenübergestellt und evaluiert. Kernfrage der Ausarbeitung ist, ob niederländische oder deutsche Eheverträge einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen und, sofern dies zutrifft, inwieweit dies zu einer Anpassung der ehevertraglichen Regelungen durch die Gerichte führen kann. Darauf aufbauend wird erörtert, ob sich aus dem Rechtsvergleich Lösungsansätze für die in den einzelnen Rechtsordnungen bestehenden Problemstellungen ableiten lassen.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Das Buch beschreibt umfassend die Haftung bei Verkehrsunfällen nach niederländischem Recht in deutscher Sprache. Es bietet einen rechtsvergleichenden und nützlichen Beitrag für die Praxis deutscher Gerichte, Anwaltsbüros und Versicherer. Durch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kommt es vermehrt vor, dass bei Schadensersatzklagen wegen eines in den Niederlanden eingetretenen Verkehrsunfalls zwischen einem deutschen und niederländischen Verkehrsteilnehmer deutsche Gerichte zuständig sind und niederländisches Recht anwenden müssen. Wesentliche Strukturmerkmale des niederländischen Verkehrshaftungsrechts sind jedoch gesetzlich nicht geregelt, sondern wurden durch die Rechtsprechung entwickelt, die in dem Buch beschrieben werden.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Erbschaften und Vermächtnisse des Insolvenzschuldners stellen für die Gläubiger häufig die einzige Möglichkeit dar, eine nennenswerte Befriedigungsquote zu erhalten. In Deutschland ist der Schuldner jedoch sowohl im Insolvenz- als auch im Restschuldbefreiungsverfahren frei, die Erbschaft oder das Vermächtnis auszuschlagen. Damit geht das deutsche Insolvenzrecht in Europa einen Sonderweg. In der Gegenüberstellung mit dem französischen und dem niederländischen Recht überprüft Friederike Dorn den derzeitigen deutschen Ansatz auf seine Tragfähigkeit und entwickelt einen konkreten Reformvorschlag. In Anlehnung an das französische Recht schlägt sie vor, dem Insolvenzverwalter künftig die Anfechtung der Ausschlagung zu ermöglichen. Für das Restschuldbefreiungsverfahren spricht sie sich für die Einführung einer Annahmeobliegenheit des Schuldners aus.“
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Aus dem Verlagstext: „Eine Besonderheit des kollektiven Rechtsschutzes besteht darin, dass ein Vergleich typischerweise erst mit seiner gerichtlichen Genehmigung für alle Beteiligten bindend wird. Alexander Eggers greift auf die Erfahrungen aus den USA sowie den Niederlanden zurück und untersucht, wie diese Kontrollfunktion des Gerichts in Deutschland gehandhabt werden sollte. Nicht zuletzt im Zuge des Dieselskandals hat die Debatte um den kollektiven Rechtsschutz wieder an Fahrt gewonnen. Ein Kernthema von Kollektivverfahren ist die adäquate Repräsentation der Geschädigten. In deren Interesse muss auch bei einer einvernehmlichen Streitbeilegung eine faire und angemessene Lösung gewährleistet werden. Deshalb gehört es zum internationalen Standard, dass ein Vergleich vom Gericht überprüft und genehmigt werden muss, um Bindungswirkung zu erlangen. Für die US-amerikanische class action und das niederländische WCAM kann hier auf langjährige Erfahrungen verwiesen werden. Bei der Musterfeststellungsklage und dem KapMuG fehlen diese jedoch noch. Alexander Eggers untersucht die gerichtliche Kontrollfunktion daher aus rechtsvergleichender Perspektive. Neben ihren Ausgangsbedingungen und Maßstäben berücksichtigt er unter anderem die Frage nach der Entscheidungsgrundlage des Gerichts. Sein Anliegen ist es Lösungsansätze zu finden, die eine effiziente Streitbeilegung ermöglichen und zugleich die Interessen der Repräsentierten wahren.“
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Aus der Verlagsmeldung: „1922 wurde das Ingenieurbüro für Schiffbau (IvS/ Inkavos A.G.) unter der Leitung von Dr. Hans Techel in Den Haag gegründet. Auf diesem Wege sollten durch eine geheime Kooperation mit den Niederlanden die technische Erfahrung und der Technologievorsprung des Deutschen Reiches im U-Bootbau erhalten bleiben – obwohl der Versailler Vertrag dem Deutschen Reich die U-Bootrüstung untersagte. Kurz nach seiner Gründung bezog das IvS seine Büros im selben Gebäude wie die Schiffbauliche Abteilung der niederländischen Marine. Hieraus ergab sich eine enge Zusammenarbeit in der U-Boot-Konstruktion. So im Bereich des Rumpfdesigns, der Torpedoausstoßvorrichtungen und der Torpedos, Sehrohre, Echolote, Schallortungsgeräte und des Schweißens von hochfestem Stahl. Die Ergebnisse der Kooperation beeinflussten sowohl die U-Booteigenbauten der Niederländischen Marine wie jene des IvS für seine ausländischen Kunden. Gegenüber diesen erfüllten beide Parteien ihre vertraglichen Verpflichtungen zwischen 1922 und 1940. 1945 übernahm die niederländische Regierung das IVS. Es wurde erst 1957 geschlossen.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Fälle der grenzüberschreitenden Leihmutterschaft, bei der deutsche Wunscheltern angesichts des inländischen Leihmutterschaftsverbots sowie der flankierenden abstammungsrechtlichen Regelung des § 1591 BGB eine Leihmutter in einem anderen Staat mit der Austragung eines Kindes beauftragen, stellen eine Herausforderung im geltenden Kollisions- und Verfahrensrecht dar. Eingangs der Arbeit werden die dogmatischen Grundlagen im Internationalen Abstammungsrecht (Art. 19 EGBGB) sowie Internationalen Verfahrensrecht (§ 108 FamFG) dargestellt und zentrale diesbezügliche Fragen, wie etwa die der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts von Neugeborenen, geklärt. Bei der Prüfung eines möglichen Ordre-public-Verstoßes wird die 2014, 2018 und 2019 insoweit ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer kritischen Würdigung unterzogen, insbesondere hinsichtlich des grund- und menschenrechtlichen Spannungsverhältnisses zwischen Leihmutter, Wunscheltern und Kind. Darüber hinaus werden kollisions- und verfahrensrechtsvergleichend auch das österreichische und das niederländische Recht untersucht. Hierbei werden dogmatische Unterschiede und Gemeinsamkeiten gegenüber dem deutschen Recht herausgearbeitet sowie die in beiden Ländern zur grenzüberschreitenden Leihmutterschaft ergangene Rechtsprechung vergleichend gewürdigt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass das – im Ausland bereits etablierte, aber im Inland bisher unbekannte – Statusverhältnis zwischen Wunscheltern und Kind keiner Reformierung des geltenden deutschen Kollisions- oder Verfahrensrechts bedarf, da sich mittels einer kindeswohlzentrierten Prüfung grenzüberschreitende Leihmutterschaftsfälle bereits de lege lata sachgerecht lösen lassen.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Die Durchsetzung von Verbraucherrechten gilt als defizitär. Um das Verbraucherrecht faktisch zur Geltung zu bringen, verfolgen Deutschland, Frankreich und die Niederlande traditionell unterschiedliche Ansätze. Mit zunehmender Intensität wirken auch europäische Maßnahmen auf die nationalen Durchsetzungsstrukturen ein. Die Arbeit stellt die unterschiedlichen Formen der Verbraucherrechtsdurchsetzung in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden dar. Dabei werden individuelle, kollektive sowie behördliche Rechtsschutzinstrumente und deren Stellenwert in der Rechtsordnung näher betrachtet. Auf Grundlage einer rechtsvergleichenden Analyse wird ein eigener Ansatz zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten vorgestellt.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Um auch die unbeabsichtigten Folgen ihrer Politik zu ermitteln, unternehmen Regierungen umfassende Gesetzesfolgenabschätzungen. Immer häufiger lassen sie sich dabei von unabhängigen Expertengremien kontrollieren. Doch: Wie erzielen diese Gremien Einfluss? Und welche Rolle spielen sie als Politikberater für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung? Das Buch eröffnet neue Einblicke in die Entwicklungshistorie und Handlungsrealität der drei erfahrensten Normenkontrollräte in Europa. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verwaltungskulturen werden die Ratstypen „Wachhund“, „Torwächter“ und „Kritischer Freund“ herausgearbeitet. Die Ergebnisse schärfen die politische und wissenschaftliche Debatte um die Leistungsfähigkeit von Normenkontrollräten.“
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Angaben aus der Verlagsmeldung: „Die fallzentrierte Studie verfolgt das Ziel, die Strukturen des Politikfelds der Grünen Gentechnik in Deutschland und den Niederlande zu analysieren und ein umfangreiches Bild des Politikfelds sowie der dort aktiven Akteure, der geäußerten Meinungen und Positionen, der ausgetragenen Konflikte, der historischen Entwicklungen sowie der Initiativen zur Konfliktlösung und politischen Regulierung zu zeichnen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf drei Gruppen gentechnikkritischer zivilgesellschaftlicher Kollektivakteure: (alternative) Landwirtschafts-, Umweltschutz- und Verbraucherschutzakteure, deren Aktivitäten, Motivationen, Positionen, Rollen und deren Handeln innerhalb des Politikfelds der Grünen Gentechnik näher beleuchtet werden. Zentral steht dabei die Frage, welche Rollen die hier untersuchten Akteure der Anti-Gentechnik-Bewegung jeweils einnehmen und welche Qualität die Interaktionen zwischen diesen Akteuren haben.“
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Aus dem Verlagstext: „Der Großteil der urheberrechtlich geschützten Werke wird in Auftrags- oder Arbeitsverhältnissen geschaffen. Zusätzlich hat die grenzüberschreitende Werknutzung zugenommen. Maria Ottermann untersucht rechtsvergleichend, wie das Urheberrecht in Deutschland, das Copyright Law in England und das Auteursrecht in den Niederlanden den Konflikt der Rechtverteilung im Arbeits- und Auftragsverhältnis lösen. Die Autorin klärt, in welchem Umfang die gesetzlichen Unterschiede bei der Zuordnung der originären Inhaberschaft und der Verteilung der urheberpersönlichkeits- bzw. verwertungsrechtlichen Befugnisse vertraglich angeglichen werden können. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der wissenschaftlichen Hinterfragung des in Deutschland, England und den Niederlanden geltenden nationalen Urheberkollisionsrechts und den insoweit vertretenen Ansätzen des Schutzland- bzw. Ursprungslandprinzips. Die Autorin zeigt auf, in welchen Bereichen eine europaweite Harmonisierung wünschenswert wäre.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Das vorliegende Buch untersucht Qualifizierungspraktiken von Unternehmen der Elektroindustrie, die sie im Zuge qualifikatorischer Passungsprobleme auf europäischen Arbeitsmärkten entwickeln. Aufbauend auf wirtschaftsgeographischen Konzepten von Nähe werden institutionelle, geographische, kognitive und soziale Einflussfaktoren in drei nationalen Kontexten betrachtet und ihre Einflüsse auf das Unternehmenshandeln in nationalen und regionalen Arrangements analysiert.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Am 23. März 1999 erteilte NATO-Generalsekretär Javier Solana während einer Krisensitzung des NATO-Rates in Brüssel den Aktivierungsbefehl zum Beginn der Luftschläge gegen die Bundesrepublik Jugoslawien. Der seit 1989 währende Konflikt zwischen den im Kosovo lebenden Serben und Albanern erreichte 1998 seinen Höhepunkt und kam mit dem Massaker von Drenica zum vollen Ausbruch. Nachdem alle diplomatischen Mittel gescheitert waren, um eine friedliche Lösung herbeizuführen, sah sich die westliche Staatengemeinschaft gezwungen, ihren Forderungen an Milosevic militärisch Nachdruck zu verleihen. Die Niederlande und Deutschland hatten bereits im Oktober 1998 der NATO ihre Unterstützung im Falle eines Luftangriffs gegen Jugoslawien zugesichert. Dieser Vorratsbeschluss machte den Weg für die am 24. März 1999 begonnene NATO-Luftoperation frei. Beide Regierungen wurden bei ihrem Vornehmen von einer breiten parlamentarischen Mehrheit unterstützt. Durch die Untersuchung der parlamentarischen Debatten zum Kosovo-Krieg in den Niederlanden und Deutschland werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den parteipolitischen Standpunkten der Schwesterparteien in der Zweiten Kammer und im Bundestag herausgefiltert und ermittelt, welche Erkenntnisse sich aus dem länderbezogenen Vergleich ableiten lassen. Da beide Länder seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges eine unterschiedliche außenpolitische Kultur hinsichtlich der Beteiligung an militärischen Auslandseinsätzen entwickelten, wird untersucht, wie sich die verschiedenen Parteien zu dem Kosovo-Einsatz der NATO positionierten, ob es Unterschiede gab und wie sich eventuelle Differenzierungen in den parteipolitischen Stellungnahmen aus der traditionellen außenpolitischen Kultur erklären lassen.“
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