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Abstract: „Even before, in May 1933, the new Nazi regime in Germany began to ostracize, and burn the books of, so-called »un-German« authors, Constantin Brunner went into exile in The Hague. That he decided to go to the Netherlands is not surprising. The Netherlands were the homeland of Baruch de Spinoza, whose thinking is the most important influence on Brunner’s philosophical work. In The Hague he continued his philosophical studies and exchanged opinions and countless letters with friends, companions and followers in all corners of the world. But although Constantin Brunner was out of harm’s way and was, even in exile and far from home, able to dedicate himself wholly to his work, his health declined rapidly. He died on August 27, 1937. But his work has survived in The Hague where, in 1947, Magdalena Kasch founded the »Internationaal Brunner Instituut«.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Zunächst sollten einige begriffliche Zuordnungen geklärt werden, über die manchmal Unklarheit herrscht. Dies führt manchmal dazu, dass Diskussionen das Thema nicht richtig treffen. Zumindest im Sinne des deutschen Rechts handelt es sich hier nicht um aktive oder passive Sterbehilfe, weil die Patientin sich nicht in einem Sterbeprozess befand. Es handelt sich auch nicht um Beihilfe zum Suizid, weil die Patientin keine Suizidhandlung unternommen hat, sondern getötet wurde. Es handelt sich auch keinesfalls um Mord, weil Mord an spezifische Mordmerkmale wie zum Beispiel „niedrige Beweggründe“ geknüpft ist (dies ist allerdings eine Besonderheit des deutschen Strafrechts, die auch unter Juristen immer wieder kritisch diskutiert wird). Es handelt sich am ehesten um eine Tötung auf Verlangen, wobei dieses Verlangen aber zum Zeitpunkt der Tötung nicht vorlag, sondern zu einem früheren Zeitpunkt (auch schriftlich) artikuliert worden war. Demnach handelt es sich also um eine Tötung nach vorausverfügtem Verlangen zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem eine freie Willensbildung nicht mehr möglich war. Der Begriff „Euthanasie“ („guter Tod“), der in den Niederlanden und auch im internationalen Schrifttum verwendet wird, verbietet sich in Deutschland wegen der historischen Belastung der missbräuchlichen euphemistischen Verwendung im Zusammenhang mit den Krankenmorden des NS-Regimes.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Am 11.9.2019 berichtete die Süddeutsche Zeitung über den ersten Strafprozess in den Niederlanden seit der Legalisierung der Sterbehilfe im Jahr 2002. Ein Gericht in Den Haag sprach eine Ärztin frei, die 2016 einer 74-jährigen, an Alzheimer-Demenz leidenden Frau eine tödliche Injektion verabreicht hatte. Kurz nach der Diagnosestellung hatte die Patientin eine Patientenverfügung erstellt, in der sie um Sterbehilfe bat. Die in dem Pflegeheim arbeitende Ärztin entschloss sich schließlich nach Beratung mit den Angehörigen, den Wunsch der Patientin zu erfüllen. Ohne Wissen der Patientin, aber mit Kenntnis der Angehörigen, verabreichte sie ein Sedativum mit dem Kaffee, bei der anschließenden Injektion wurde die Patientin von den Angehörigen gehalten. Das Gericht urteilte, dass das Vorgehen angemessen gewesen sei, die Sterbehilfe sei so sanft wie möglich durchgeführt worden. Auch die Notwendigkeit eines nochmaligen Gesprächs mit der einwilligungsunfähigen Patientin wurde verneint.“
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Aus der Verlagsmeldung: „In Deutschland wird seit einiger Zeit zunehmend über eine neue Cannabispolitik nachgedacht. Von vielen Seiten wird die Forderung nach einer Liberalisierung oder Freigabe des Cannabis laut. Der vorliegende Artikel fasst die wichtigsten Erfahrungen der Cannabis-Politik aus den Niederlanden und dem US-Bundesstaat Colorado zusammen und versucht, daraus Schlussfolgerungen für eine mögliche Neuregulierung der Cannabispolitik in Deutschland abzuleiten.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Die niederländischen TolstojanerInnen, die sich selbst “Christen-Anarchisten” nannten, bildeten ein ausgedehntes Netzwerk, dessen Mitglieder sich auf verschiedenen Gebieten betätigten. Sie kämpften gewaltfrei gegen Militarismus und Ausbeutung, aber auch gegen Alkohol, Rauchen und Tierversuche und traten für den Vegetarismus und die freie Ehe, aber gegen ungezügelten sexuellen Genuss ein. Sie lehnten Staat und Kapitalismus ab, widersetzten sich aber gleichzeitig dem Parteisozialismus. Praktisch umgesetzt haben sie ihre Ideen in Vorformen sozial-kultureller Stadtteilarbeit in Amsterdam und in Siedlungen wie der Kolonie der Internationalen Bruderschaft sowie in der Humanitären Schule in Blaricum. Dies alles waren Aspekte des Strebens nach einem besseren Menschen und einer besseren Welt. Der anarchistische Aspekt wird u. a. in der auf die individuelle Veränderung ausgerichteten Strategie deutlich, die nicht auf gesetzliche Regelungen oder “Lobbyarbeit” abzielte, aber auch in direkten Handlungen der Verweigerung. Dennis de Langes Studie ist die erste, welche die TolstojanerInnen als soziale Bewegung in den Niederlanden beschreibt. Sie stellt die wichtigsten Protagonisten vor, diskutiert deren Visionen und Kämpfe und behandelt umfassend all die unterschiedlichen Aspekte, Phasen und Projekte dieser Bewegung.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Wie kann und soll man die letzte Phase des Lebens kurz vor dem Tod gestalten? Was passiert, wenn ein Mensch nicht mehr leben möchte? Gibt es so etwas wie „selbstbestimmtes Sterben“? Insbesondere in den letzten Jahren werden Fragen rund um die Sterbebegleitung europaweit verstärkt diskutiert. Die Palliativmediziner Gerhard Pott und Durk Meijer verdeutlichen am Beispiel der Niederlande und Deutschlands die deutlich unterschiedlichen Positionen in Europa zur Hilfe beim Sterben, zur Leidensminderung, zum assistierten Suizid und zur Tötung auf Verlangen. Ziel ist es, die gegenseitigen Positionen zu verstehen und Missverständnisse zu beseitigen, ohne die Position des jeweils anderen übernehmen zu müssen. Eine allgemeine Einführung in Deutsch, Niederländisch und Englisch gibt praktische Hinweise auf die Gesetzeslage in Europa und dazu, was man auf Auslandreisen beachten sollte. Formulierungsvorschläge bieten konkrete Hilfestellungen beim Verfassen einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder – in den Niederlanden – einer Willenserklärung (wilsverklaring). Der Exkurs zur intuitiven Ethik beschäftigt sich mit grundlegenden philosophischen und ethischen Fragen, die das Lebensende betreffen, und möchte neue Impulse für die gesellschaftliche Diskussion geben.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Weltweit gibt es drei Länder mit einer sogenannten »Euthanasiegesetzgebung«: die Niederlande, Belgien und das Großherzogtum Luxemburg. Gegen den Hintergrund der Diskussionen während eines Symposiums und einer Skizze der Gesetzgebung fokussiert dieser Beitrag aus ethischer Sicht auf einige neue Elemente in der andauernden Debatte.“
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