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Aus der Verlagsmeldung: „In 13 Wochen kamen 1944 von den über 5000 Häftlingen in den Konzentrationslagern Husum-Schwesing und Ladelund mehr als 1000 ums Leben. Nach 1945 verhängten britische Militärgerichte deshalb ein Todesurteil und längere Freiheitsstrafen gegen zwei SS-Täter und zwei „Kapos“. Ein dänischer SS-Scherge wurde in Kopenhagen zu acht Jahren Haft verurteilt. Friedrich Christiansen aus Wyk auf Föhr erhielt zwölf Jahre Gefängnis in den Niederlanden, weil er dort viele Opfer aus Putten verhaften ließ. In Deutschland blieb der Haupttäter straflos. Die Staatsanwaltschaft Flensburg handelte 15 Jahre lang nicht. In Hamburg scheiterte ein Verfahren an der BGH-Rechtsprechung zugunsten von NS-Tätern. Die massiven Versäumnisse im Land Schleswig-Holstein prägen auch die Erinnerungskultur in Nordfriesland.“
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Abstract: „Der Artikel diskutiert den aktuellen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens in Hinblick auf die Einführung der erweiterten DNA-Analyse in Deutschland. Hierfür werden die mit dieser Technologie verknüpften Problembereiche aufgezeigt und im Vergleich die rechtliche und institutionelle Regulierung in den Niederlanden und England/Wales untersucht. Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass der deutsche Entwurf in vielerlei Hinsicht von Gesetzeslage und Praxis in den beiden Ländern lernen kann und in seiner jetzigen Fassung von geringem ermittlungstechnischem Nutzen sein wird.“
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Aus der Verlagsmeldung: „In Deutschland wie in den Niederlanden wird eine effektive Strafverfolgung zunehmend als wichtiger Indikator für einen funktionsfähigen Rechtsstaat betrachtet. In beiden Länder ist die staatsanwaltliche Strafverfolgung, im Hinblick auf dieses ‚Effektivitätsdogma‘ unterschiedlich ausgestaltet. Im europäischen Vergleich gilt die niederländische Strafverfolgungspraxis als effizient und pragmatisch. Der Beitrag untersucht relevante Aspekte der Strafverfolgung in den Niederlanden und vergleicht diese mit der Strafverfolgung in Deutschland, respektive der Nordrhein-Westfalens. Dafür werden verschiedene Effizienzindikatoren wie die personelle Ausstattung, Verfahrenserledigungen und Verfahrensdauer der Staatsanwaltschaften beider Länder empirisch untersucht. Zudem fließen Besonderheiten des niederländischen Strafrechtspraxis, wie die Auslegung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes und des Opportunitätsprinzips, die Arbeitsstrafe sowie kurze Freiheitsstrafen in die Analyse mit ein. Im direkten Vergleich zeigt sich, dass die niederländische Strafverfolgung in vielerlei Hinsicht bemerkenswert pragmatisch ist. Pragmatismus ist jedoch nicht mit Effektivität gleichzusetzen. Dies gilt insbesondere, zieht man das Vertrauen der Bürger in eine Strafverfolgung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in Betracht.“
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