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Aus der Verlagsmeldung: „Das unterdurchschnittliche Abschneiden vieler deutscher Bundesländer bei den Bildungsstudien der vergangenen Jahre indiziert vielfältige Defizite der gegenwärtigen deutschen Bildungspolitik. Ziel der politischen Bemühungen in der näheren Zukunft muss es sein, diese Defizite zu analysieren, ihre Ursachen zu identifizieren und Wege in Richtung besserer Bildungsergebnisse sowie einer qualifizierteren Erfüllung des schulischen Bildungsauftrages zu weisen. Diese Dissertation widmet sich der Frage, ob zur besseren Erreichung von Bildungszielen neben einer möglichen Veränderung von Lehrinhalten und Methoden und einer Steigerung der finanziellen Aufwendungen auch eine Modifikation der rechtlichen Strukturen des Bildungssystems empfehlenswert oder gar erforderlich ist. Zur Beantwortung werden die Schulsysteme Finnlands, Deutschlands und der Niederlande, die unterschiedliche Rechtskonstruktionen aufweisen, anhand differenzierter Kriterien rechtsvergleichend untersucht.“
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Angaben aus der Verlagsmeldung: „Die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist hinsichtlich ihrer Formen, ihres Umfangs und ihrer Institutionen in den europäischen Staaten unterschiedlich ausgestaltet. Geprägt durch die verschieden ausgestalteten Mitbestimmungssysteme treten je nach Umfang der Mitbestimmungsbefugnisse mannigfaltige Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung auf. Welche Streitigkeiten im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung auftreten und in welcher Form und in welchem Verfahren eine Streitbeilegung erfolgt bzw. ob ein genereller Mechanismus einer Streitbeilegung besteht, ist in dieser Abhandlung rechtskomparativ zwischen den Niederlanden und Deutschland untersucht worden. Dabei werden zunächst im ersten Kapitel die verschiedenen Formen der Arbeitnehmermitbestimmung dargestellt. Im zweiten und dritten Kapitel werden die Grundzüge der betrieblichen Mitbestimmungsinstitutionen, die verfahrensrechtlichen Grundlagen sowie die betrieblichen Partizipationsrechte der Arbeitnehmervertretungen erläutert. Der eigentliche Kern der Untersuchung, die Streitigkeiten und Streitbeilegungsmechanismen, werden im vierten Kapitel behandelt. Die Autorin kommt bei der Betrachtung der Streitigkeiten und Streitbeilegungsinstitutionen und -verfahren im Kern zu zwei wesentlichen Thesen: So ist beiden Rechtsordnungen gemein, dass sie außergerichtliche Institutionen zur Konfliktlösung geschaffen und damit den Fokus auf eine außergerichtliche Streitbeilegung gesetzt haben. Allerdings ist in den Niederlanden der außergerichtlichen Streitbeilegung ein höherer Stellenwert eingeräumt worden. Ferner stehen die jeweilige Streitbeilegungsinstitution und der damit verbundene Streitbeilegungsmechanismus in beiden Rechtsordnungen zwar in Korrelation zu den Streitigkeiten. Jedoch sehen die Rechtsordnungen bei denselben Streitigkeiten divergierende Streitbeilegungsmechanismen vor.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Mit den für das internationale Gesellschaftsrecht grundlegenden Entscheidungen des EuGH in Sachen `Centros`, `Überseering` und `Inspire Art` sind Gesellschaften innerhalb Europas grenzüberschreitend mobil. Was ausländische Gesellschaften im Rucksack ihres Gesellschaftsstatuts in Punkto Gläubigerschutz und insbesondere im Hinblick auf existenzvernichtende Eingriffe mit auf ihre Reise nach Deutschland nehmen, ist im Detail jedoch noch ebenso ungeklärt wie die spiegelbildliche Frage nach der Anwendbarkeit des deutschen Rechts auf ausländische Gesellschaften mit Sitz in Deutschland. Beide Fragen lassen sich nur mit einem detaillierten Blick auf die jeweiligen nationalen Regelungen klären. Ausgehend von der deutschen Rechtsprechung zu existenzvernichtenden Eingriffen geht Johanna Kroh daher der Frage nach, welche Lösungen die englische, französische und niederländische Rechtsordnung für insolvenzverursachende Eingriffe der Gesellschafter in das Gesellschaftsvermögen bieten.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Im internationalen Rechtsverkehr ist oft nur schneller Rechtsschutz effektiv. Das schlagkräftigste, aber auch gefährlichste Instrument des grenzüberschreitenden einstweiligen Rechtsschutzes stellen Leistungsverfügungen dar. Besonderer Beliebtheit erfreut sich in diesem Zusammenhang das niederländische kort geding . Um eine angemessene Risikoverteilung der Interessen von Gläubiger und Schuldner bemüht, entwickelte der EuGH in seinen Entscheidungen van Uden und Mietz spezielle Voraussetzungen für einstweilige Maßnahmen, die in ihrer praktischen Umsetzung für den Rechtsanwender im Anwendungsbereich der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVO) eine Reihe von Fragen aufwerfen. Félicie Schneider stellt dar, warum sie eine Präzisierung der richterrechtlichen Anforderungen für Leistungsverfügungen unter besonderer Berücksichtigung des niederländischen kort geding auch im Hinblick auf die anstehende Reform der EuGVO für geboten hält.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verfolgt das Ziel, alle Gewässer bis ins Jahr 2015 in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Damit stellte ihr Inkrafttreten im Dezember 2000 einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer gemeinschaftlichen ökologisch orientierten Gewässerbewirtschaftung aller EU-Staaten dar. Allerdings bedeutet die Umsetzung in die nationale Gesetzgebung bis zur Bewirtschaftungspraxis einen langjährigen Prozess und stellt neue Herausforderungen an die grenzübergreifende Zusammenarbeit. Damit diese gut funktionieren kann, ist es ausschlaggebend ein einvernehmliches Verständnis von Gewässerschutz zu entwickeln. Daher werden zu Beginn die historischen und politischen Ausgangssituationen der beiden Nachbarstaaten Deutschland und Niederlande dargestellt. Darauf folgt eine Einführung in den gewässerspezifischen Naturraum des Tieflandes und die nationalen Bestrebungen zum Schutz der Gewässer vor dem Jahr 2000. Nach aktuellem Stand des Zeitplans der WRRL ist nun die Vorlage der Entwürfe zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Flusseinzugsgebiete vorgeschrieben, um der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme und aktiven Einbeziehung aller Akteure zu bieten. Deshalb wurden die zwei internationalen Flussgebietseinheiten (FGE) Rhein und Ems im Grenzgebiet Deutschland-Niederlande ausgewählt, um anhand dieser Pläne die Vorgehensweisen zwischen den unterschiedlichen Behörden zu untersuchen. Im Vordergrund stehen dabei der Aufbau der Koordinierungsstrukturen, Detaillierungsgrad und Aufbereitung der Pläne und Karten, Art der Informationsbereitstellung sowie die Angaben zu Kosten-Nutzen-Analysen, um ein möglichst effizientes Ineinandergreifen der notwendigen Maßnahmen zu gewährleisten. Bei der Beurteilung wurde nicht Wert darauf gelegt, die Unterschiede der einzelnen Managementpläne aufzuzeigen; vielmehr war es wichtig abzuschätzen, ob sie einen praxistauglichen und erfolgversprechenden Eindruck in Bezug auf die Anwendung im nun beginnenden ersten Bewirtschaftungszyklus machen. Denn jede FGE weist ihre besonderen Eigenarten auf und kann daher nicht nach einem mustergültigen Schema bewirtschaftet werden. Allerdings können und sollen die Erfahrungen und Erfolge einzelner Programme und Projekte durchaus international publik gemacht werden, um von anderen FGEs übernommen bzw. angepasst werden zu können. So kann die Erreichung des Ziels guter ökologischer Zustand bzw. Potential bestmöglich unterstützt und eine nachhaltige Bewirtschaftung aller europäischen Gewässer gewährleistet werden.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Die Entwicklung des europäischen Privatrechts bildet eines der großen rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskursfelder in der europäischen Union. Der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie kommt hierbei eine herausragende Stellung zu. Sie ergibt sich aus der betroffenen Rechtsmaterie des Kaufgewährleistungsrechts als Kernbereich eines jeden nationalen Zivilrechts und der großen praktischen Bedeutung des Kaufrechts. In Deutschland gab die Richtlinie einen entscheidenden Impuls zur umfassenden Neuregelung des gesamten Schuldrechts. In den Niederlanden genießt der Verbraucher dagegen schon traditionell eine etablierte Stellung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Johannes Dimroth untersucht zunächst die Vorgaben der Richtlinie, um die nationalen Kodifikationen Deutschlands und der Niederlande daran zu messen. Abschließend unternimmt er einen Rechtsvergleich zwischen dem deutschen und dem niederländischen Kaufgewährleistungsrecht.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Das niederländische Recht verfügte seit 1921 über eine, dem deutschen Recht entsprechende, Sicherungsübereignung. In beiden Ländern warf dieses Institut jedoch eine Vielzahl von Problemen auf, die immer wieder Diskussionen über seine Abschaffung laut werden ließen. Der niederländische Gesetzgeber entschloss sich daher im Jahre 1992, die Sicherungsübereignung durch ein besitzloses, stilles Pfandrecht zu ersetzen. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob dieser Weg für Deutschland richtungweisend ist. Zunächst werden die reformbedürftigen Stellen der Sicherungsübereignung im deutschen und internationalen Rechtsverkehr aufgedeckt. Es folgt eine ausführliche Darstellung des niederländischen stillen Pfandrechts. Anschließend wird der Frage nachgegangen, inwieweit die niederländische Lösung geeignet ist, die aufgedeckten Probleme der deutschen Sicherungsübereignung zu vermeiden und welche weitergehenden Veränderungen nötig sind.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Der Vollzug von Steuergesetzen durch die deutsche Finanzverwaltung war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand der Kritik. Wie andere Finanzverwaltungen auch, hat sie mit knappen Ressourcen und einer eingeschränkten Bereitschaft der Steuerpflichtigen zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren zu kämpfen. Die niederländische Finanzverwaltung (der Belastingdienst) versucht - nach umfangreichen Modernisierungen - diesen Schwierigkeiten mit einer Compliance-Strategie zur Verbesserung des Verhältnisses zu den Steuerpflichtigen einerseits und einem Risikomanagement zur Verteilung der Prüfungskapazitäten auf die prüfungsbedürftigen Fälle andererseits zu begegnen. Dabei kann sie sich auf umfassende Kontrollmitteilungspflichten und einen hohen Grad der Automatisierung stützen. Susanne Ahrens stellt nicht nur den Vollzug von Steuergesetzen in den Niederlanden einschließlich der verfahrensrechtlichen Grundlagen dar, sondern analysiert im Rahmen der rechtsvergleichenden Untersuchung die rechtlichen und praktischen Anforderungen an einen gleichmäßigen, effektiven und effizienten Gesetzesvollzug durch die Finanzverwaltung. Ausgehend von der Frage, ob und wie die niederländischen Erfahrungen für die deutsche Finanzverwaltung fruchtbar gemacht werden können, zeigt die Verfasserin Wege zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Deutschland auf.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Als beschäftigungspolitisches Vorbild für die Bundesrepublik Deutschland wurde in den letzten Jahren vor allem die Niederlande genannt. Ausschlaggebend war, dass die Niederlande durch die Umverteilung von Arbeit und die Schaffung der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für flexible Beschäftigungsmodelle ihren Arbeitsmarkt flexibilisiert haben. Durch das Gesetz über Flexibilität und Sicherheit (»Flexwet«) hat der niederländische Gesetzgeber das Sozialrecht auf diese geänderten Rahmenbedingungen zugeschnitten und Beschäftigten mit flexiblen Beschäftigungsmodellen ein Mindestmaß an Sicherheit zugestanden. Die vorliegende Arbeit untersucht, wie das niederländische Arbeitslosenversicherungsgesetz an den flexibilisierten Arbeitsmarkt angepasst wurde und ob einige der niederländischen Ansätze auf die Bundesrepublik Deutschland übertragbar sind. Die Autorin beteiligte sich am Wettbewerb für den deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung und erhielt den dritten Preis.“
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- 1945– (41)
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