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Aus der Verlagsmeldung: „Das unterdurchschnittliche Abschneiden vieler deutscher Bundesländer bei den Bildungsstudien der vergangenen Jahre indiziert vielfältige Defizite der gegenwärtigen deutschen Bildungspolitik. Ziel der politischen Bemühungen in der näheren Zukunft muss es sein, diese Defizite zu analysieren, ihre Ursachen zu identifizieren und Wege in Richtung besserer Bildungsergebnisse sowie einer qualifizierteren Erfüllung des schulischen Bildungsauftrages zu weisen. Diese Dissertation widmet sich der Frage, ob zur besseren Erreichung von Bildungszielen neben einer möglichen Veränderung von Lehrinhalten und Methoden und einer Steigerung der finanziellen Aufwendungen auch eine Modifikation der rechtlichen Strukturen des Bildungssystems empfehlenswert oder gar erforderlich ist. Zur Beantwortung werden die Schulsysteme Finnlands, Deutschlands und der Niederlande, die unterschiedliche Rechtskonstruktionen aufweisen, anhand differenzierter Kriterien rechtsvergleichend untersucht.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Wie kann und soll man die letzte Phase des Lebens kurz vor dem Tod gestalten? Was passiert, wenn ein Mensch nicht mehr leben möchte? Gibt es so etwas wie „selbstbestimmtes Sterben“? Insbesondere in den letzten Jahren werden Fragen rund um die Sterbebegleitung europaweit verstärkt diskutiert. Die Palliativmediziner Gerhard Pott und Durk Meijer verdeutlichen am Beispiel der Niederlande und Deutschlands die deutlich unterschiedlichen Positionen in Europa zur Hilfe beim Sterben, zur Leidensminderung, zum assistierten Suizid und zur Tötung auf Verlangen. Ziel ist es, die gegenseitigen Positionen zu verstehen und Missverständnisse zu beseitigen, ohne die Position des jeweils anderen übernehmen zu müssen. Eine allgemeine Einführung in Deutsch, Niederländisch und Englisch gibt praktische Hinweise auf die Gesetzeslage in Europa und dazu, was man auf Auslandreisen beachten sollte. Formulierungsvorschläge bieten konkrete Hilfestellungen beim Verfassen einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder – in den Niederlanden – einer Willenserklärung (wilsverklaring). Der Exkurs zur intuitiven Ethik beschäftigt sich mit grundlegenden philosophischen und ethischen Fragen, die das Lebensende betreffen, und möchte neue Impulse für die gesellschaftliche Diskussion geben.“
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Angaben aus der Verlagsmeldung: „Die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist hinsichtlich ihrer Formen, ihres Umfangs und ihrer Institutionen in den europäischen Staaten unterschiedlich ausgestaltet. Geprägt durch die verschieden ausgestalteten Mitbestimmungssysteme treten je nach Umfang der Mitbestimmungsbefugnisse mannigfaltige Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung auf. Welche Streitigkeiten im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung auftreten und in welcher Form und in welchem Verfahren eine Streitbeilegung erfolgt bzw. ob ein genereller Mechanismus einer Streitbeilegung besteht, ist in dieser Abhandlung rechtskomparativ zwischen den Niederlanden und Deutschland untersucht worden. Dabei werden zunächst im ersten Kapitel die verschiedenen Formen der Arbeitnehmermitbestimmung dargestellt. Im zweiten und dritten Kapitel werden die Grundzüge der betrieblichen Mitbestimmungsinstitutionen, die verfahrensrechtlichen Grundlagen sowie die betrieblichen Partizipationsrechte der Arbeitnehmervertretungen erläutert. Der eigentliche Kern der Untersuchung, die Streitigkeiten und Streitbeilegungsmechanismen, werden im vierten Kapitel behandelt. Die Autorin kommt bei der Betrachtung der Streitigkeiten und Streitbeilegungsinstitutionen und -verfahren im Kern zu zwei wesentlichen Thesen: So ist beiden Rechtsordnungen gemein, dass sie außergerichtliche Institutionen zur Konfliktlösung geschaffen und damit den Fokus auf eine außergerichtliche Streitbeilegung gesetzt haben. Allerdings ist in den Niederlanden der außergerichtlichen Streitbeilegung ein höherer Stellenwert eingeräumt worden. Ferner stehen die jeweilige Streitbeilegungsinstitution und der damit verbundene Streitbeilegungsmechanismus in beiden Rechtsordnungen zwar in Korrelation zu den Streitigkeiten. Jedoch sehen die Rechtsordnungen bei denselben Streitigkeiten divergierende Streitbeilegungsmechanismen vor.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Mit den für das internationale Gesellschaftsrecht grundlegenden Entscheidungen des EuGH in Sachen `Centros`, `Überseering` und `Inspire Art` sind Gesellschaften innerhalb Europas grenzüberschreitend mobil. Was ausländische Gesellschaften im Rucksack ihres Gesellschaftsstatuts in Punkto Gläubigerschutz und insbesondere im Hinblick auf existenzvernichtende Eingriffe mit auf ihre Reise nach Deutschland nehmen, ist im Detail jedoch noch ebenso ungeklärt wie die spiegelbildliche Frage nach der Anwendbarkeit des deutschen Rechts auf ausländische Gesellschaften mit Sitz in Deutschland. Beide Fragen lassen sich nur mit einem detaillierten Blick auf die jeweiligen nationalen Regelungen klären. Ausgehend von der deutschen Rechtsprechung zu existenzvernichtenden Eingriffen geht Johanna Kroh daher der Frage nach, welche Lösungen die englische, französische und niederländische Rechtsordnung für insolvenzverursachende Eingriffe der Gesellschafter in das Gesellschaftsvermögen bieten.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Im internationalen Rechtsverkehr ist oft nur schneller Rechtsschutz effektiv. Das schlagkräftigste, aber auch gefährlichste Instrument des grenzüberschreitenden einstweiligen Rechtsschutzes stellen Leistungsverfügungen dar. Besonderer Beliebtheit erfreut sich in diesem Zusammenhang das niederländische kort geding . Um eine angemessene Risikoverteilung der Interessen von Gläubiger und Schuldner bemüht, entwickelte der EuGH in seinen Entscheidungen van Uden und Mietz spezielle Voraussetzungen für einstweilige Maßnahmen, die in ihrer praktischen Umsetzung für den Rechtsanwender im Anwendungsbereich der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVO) eine Reihe von Fragen aufwerfen. Félicie Schneider stellt dar, warum sie eine Präzisierung der richterrechtlichen Anforderungen für Leistungsverfügungen unter besonderer Berücksichtigung des niederländischen kort geding auch im Hinblick auf die anstehende Reform der EuGVO für geboten hält.“
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Aus dem Verlagstext: „Im Jahr 2002 wurde in den Niederlanden die Tötung schwerkranker Patienten auf Verlangen legalisiert. Warum war das in den Niederlanden möglich? Ist die Neigung zur Duldungspolitik, zur Tolerierung von Grauzonen der Grund, wie der Ethiker Gordijn glaubt? Oder hat der Historiker Kennedy Recht, der das Bedürfnis der Niederländer nach offenen Gesprächen als ursächlich ansieht? Vor dem Hintergrund ihrer Thesen beschäftigt sich dieses Buch vergleichend mit zwischen den Jahren 1996 und 2004 erschienenen Artikeln zum Thema Sterbehilfe aus deutschen und niederländischen Printmedien.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verfolgt das Ziel, alle Gewässer bis ins Jahr 2015 in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Damit stellte ihr Inkrafttreten im Dezember 2000 einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer gemeinschaftlichen ökologisch orientierten Gewässerbewirtschaftung aller EU-Staaten dar. Allerdings bedeutet die Umsetzung in die nationale Gesetzgebung bis zur Bewirtschaftungspraxis einen langjährigen Prozess und stellt neue Herausforderungen an die grenzübergreifende Zusammenarbeit. Damit diese gut funktionieren kann, ist es ausschlaggebend ein einvernehmliches Verständnis von Gewässerschutz zu entwickeln. Daher werden zu Beginn die historischen und politischen Ausgangssituationen der beiden Nachbarstaaten Deutschland und Niederlande dargestellt. Darauf folgt eine Einführung in den gewässerspezifischen Naturraum des Tieflandes und die nationalen Bestrebungen zum Schutz der Gewässer vor dem Jahr 2000. Nach aktuellem Stand des Zeitplans der WRRL ist nun die Vorlage der Entwürfe zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Flusseinzugsgebiete vorgeschrieben, um der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme und aktiven Einbeziehung aller Akteure zu bieten. Deshalb wurden die zwei internationalen Flussgebietseinheiten (FGE) Rhein und Ems im Grenzgebiet Deutschland-Niederlande ausgewählt, um anhand dieser Pläne die Vorgehensweisen zwischen den unterschiedlichen Behörden zu untersuchen. Im Vordergrund stehen dabei der Aufbau der Koordinierungsstrukturen, Detaillierungsgrad und Aufbereitung der Pläne und Karten, Art der Informationsbereitstellung sowie die Angaben zu Kosten-Nutzen-Analysen, um ein möglichst effizientes Ineinandergreifen der notwendigen Maßnahmen zu gewährleisten. Bei der Beurteilung wurde nicht Wert darauf gelegt, die Unterschiede der einzelnen Managementpläne aufzuzeigen; vielmehr war es wichtig abzuschätzen, ob sie einen praxistauglichen und erfolgversprechenden Eindruck in Bezug auf die Anwendung im nun beginnenden ersten Bewirtschaftungszyklus machen. Denn jede FGE weist ihre besonderen Eigenarten auf und kann daher nicht nach einem mustergültigen Schema bewirtschaftet werden. Allerdings können und sollen die Erfahrungen und Erfolge einzelner Programme und Projekte durchaus international publik gemacht werden, um von anderen FGEs übernommen bzw. angepasst werden zu können. So kann die Erreichung des Ziels guter ökologischer Zustand bzw. Potential bestmöglich unterstützt und eine nachhaltige Bewirtschaftung aller europäischen Gewässer gewährleistet werden.“
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Aus der Verlagsmeldung: „Die Untersuchung setzt bei dem Problem der Folgenbewältigung justizieller Überlastung im deutschen Strafverfahren an. Als Ausweg aus der bestehenden Arbeitsüberlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften durch die steigende Zahl aburteilungsfähiger Strafverfahren bietet sich an, Kompetenzen der Staatsanwaltschaft im Kleinkriminalitätsbereich auf die Polizei zu übertragen. Dadurch könnten für die Staatsanwaltschaften mehr Arbeitskapazitäten im Bereich schwerer Kriminalität entstehen. So befasst sich die Arbeit mit dem Zusammenspiel zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei im Bereich der Straftatenermittlung wie auch der verfahrensbeendenden Entscheidungen im deutschen und niederländischen Strafverfahren. Sie mündet in einen am niederländischen Strafverfahren orientierten Gesetzesvorschlag, der es im Bereich von Bagatellkriminalität erlaubt, der Polizei die Befugnis zur Verfahrensbeendigung mit einer Geldauflage zu übertragen. Die Autorin ist wiss. Mitarbeiterin am Institut für Kriminalwissenschaften - Abteilung für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug - der Georg-August-Universität Göttingen.“
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