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Abstract: „Die Rolle und Bedeutung der Pflege im Prozess des assistierten Suizids wird häufig nicht wahrgenommen, so auch in den Niederlanden. Die Pflege ist gar nicht in die Gesetzgebung involviert und dort auch nicht berücksichtigt. Es gibt zwar Richtlinien, die interdisziplinär schon vor dem Gesetz entwickelt wurden, letztendlich bleibt eine gewisse Rechtsunsicherheit für involvierte Pflegepersonen bestehen. Schon vor einigen Jahren wurde die Rolle der Pflegepersonen untersucht, und die Ergebnisse dieser Studie werden in diesem Beitrag vorgestellt. Dabei zeigt sich, dass es Unterschiede zwischen den verschiedenen Settings wie Krankenhaus, Pflegeheim und Hauskrankenpflege gibt. Im gesamten Prozess des assistierten Suizids sind Pflegepersonen tätig, sei es als erste Ansprechperson für den Wunsch nach assistiertem Suizid, durch Beteiligung an der Entscheidungsfindung, durch Unterstützung, Kontrolle und Übernahme der ärztlichen Tätigkeiten während des assistierten Suizids und in der Nachbetreuung. Dabei entstehen auch Konflikte. Vor allem aber zeigt die Studie die hohe emotionale Belastung der Pflegepersonen. Pflegepersonen benötigen daher hohe fachliche und ethische Kompetenzen sowie psychologische Unterstützung, wenn sie sich bereit erklären, im Prozess des assistierten Suizids mitzuwirken.“
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„In this article we discuss the development of Dutch constitutional law scholarship in the second half of the 19th century on the basis of the work of ‘the pope of Dutch constitutional law’ in the second half of the 19th century, the Leiden professor J.T. Buys (1828–1893). His inspiration was ‘German’. Buys praised, for instance, the work of Rudolf von Gneist (1816–1895), which was strongly influenced by the Historical School. From the end of the 1870s onwards, Buys fell under the spell of the German professor of constitutional law Paul Laband (1838–1918), especially of his seminal work Das Staatsrecht des Deutschen Reiches (1876–1882) This work had a major influence on the three-volume commentary on the Dutch constitution that Buys published between 1883 and 1888: De Grondwet. Toelichting en kritiek (‘The Constitution. Commentary and Critique’). Like Laband, Buys said farewell to a constitutional law scholarship that was overly philosophical. Instead he emphasised the independence of constitutional law as a scientific discipline. De Grondwet became the compass on which Dutch constitutional lawyers and politicians were guided for a long time. Because of Laband’s influence, Buys’ work also met with sharp criticism in the Netherlands, particularly because of its characteristic strict separation of law and practice. This criticism signaled a new phase in Dutch constitutional law scholarship.“
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Aus dem Verlagstext: „Hugo Grotius kommt in der Geschichte des kontinentaleuropäischen Vertragsrechts eine besondere Bedeutung zu. Er steht an der Schwelle zwischen den mittelalterlichen bzw. spätscholastischen und den naturrechtlichen Vertragslehren des 17. und 18. Jahrhunderts. Als einer der Ersten konstruierte Grotius eine vom System der römischen Vertragstypen emanzipierte, ausdifferenzierte Vertragsdogmatik. Damit leistete er einen wesentlichen Beitrag zur Form- bzw. Typenfreiheit des modernen Vertragsrechts. Die vorliegende Studie zeichnet nach, wie sich Grotius’ Vertragsverständnis von seinen frühen Schriften bis zu den letzten Überarbeitungen von De Iure Belli ac Pacis ausgeformt hat. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darauf, mit welchen Argumenten Grotius die generelle Wirksamkeit und rechtliche Verbindlichkeit vertraglicher Absprachen begründet und wie sich diese Argumente werkübergreifend weiterentwickeln.“
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Aus dem Verlagstext: „Unter welchen Voraussetzungen gewähren das deutsche, niederländische und englische Recht dem Gläubiger einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrags? Quincy C. Lobach geht dieser Frage nach und untersucht, inwiefern sowohl bei dogmatischer Betrachtung als auch in praktischer Hinsicht Unterschiede und Gemeinsamkeiten beobachtet werden können. Der Erfüllungsanspruch gehört zu den klassischen Themenkomplexen des Vertragsrechts und der Rechtsvergleichung. Quincy C. Lobach untersucht, unter welchen Voraussetzungen das deutsche, niederländische und englische Recht dem Gläubiger einen Anspruch auf Naturalerfüllung des Vertrags gewähren. Nach einer grundlegenden Abhandlung der Dogmatik des Erfüllungsanspruchs und des englischen Verständnisses von rights und remedies sowie specific performance , nimmt der Autor einige Institute in den Blick, die den Erfüllungsanspruch begrenzen. Er thematisiert insbesondere die Unmöglichkeit, Unverhältnismäßigkeit, Unzumutbarkeit und Störung der Geschäftsgrundlage sowie die vergleichbaren Regelungen des niederländischen und englischen Rechts. Da der Erfüllungsanspruch letztlich maßgeblich von seiner Durchsetzbarkeit abhängt, wird auch das Zwangsvollstreckungsrecht ausführlich behandelt.“
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Abstract: „Die Rolle und Bedeutung der Pflege im Prozess des assistierten Suizids wird häufig nicht wahrgenommen, so auch in den Niederlanden. Die Pflege ist gar nicht in die Gesetzgebung involviert und dort auch nicht berücksichtigt. Es gibt zwar Richtlinien, die interdisziplinär schon vor dem Gesetz entwickelt wurden, letztendlich bleibt eine gewisse Rechtsunsicherheit für involvierte Pflegepersonen bestehen. Schon vor einigen Jahren wurde die Rolle der Pflegepersonen untersucht, und die Ergebnisse dieser Studie werden in diesem Beitrag vorgestellt. Dabei zeigt sich, dass es Unterschiede zwischen den verschiedenen Settings wie Krankenhaus, Pflegeheim und Hauskrankenpflege gibt. Im gesamten Prozess des assistierten Suizids sind Pflegepersonen tätig, sei es als erste Ansprechperson für den Wunsch nach assistiertem Suizid, durch Beteiligung an der Entscheidungsfindung, durch Unterstützung, Kontrolle und Übernahme der ärztlichen Tätigkeiten während des assistierten Suizids und in der Nachbetreuung. Dabei entstehen auch Konflikte. Vor allem aber zeigt die Studie die hohe emotionale Belastung der Pflegepersonen. Pflegepersonen benötigen daher hohe fachliche und ethische Kompetenzen sowie psychologische Unterstützung, wenn sie sich bereit erklären, im Prozess des assistierten Suizids mitzuwirken.“
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